Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird zunächst im Rahmen der formellen Eignungsprüfung feststellen, ob der Bewerber sämtliche geforderten Angaben und Nachweise in der geforderten Form unter Verwendung des Teilnahmeantrags vorgelegt hat. Bewerbungen, die dieser Anforderung nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.
Bei den verbleibenden Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung festgestellt, ob der Bewerber nach der Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachgewiesen hat. Als Mindestanforderung gilt dabei, dass der Bewerber ein Planungsteam von mindestens 6 Ingenieuren zur Verfügung stellen kann und durch seine Referenzen gemäß der nachfolgenden Ziff. 3 praktische Erfahrung bei der Planung von tidebeeinflussten Hafenanlagen nachgewiesen hat.
Verbleiben hiernach mehr als 5 geeignete Bewerber, wird der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber erstellen.
Für diese Rangfolge werden die folgenden objektiven Kriterien herangezogen:
1. Gesamtumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 4 Geschäftsjahre (10 %)
— Gesamtumsatz von 4 500 000 EUR oder mehr: 20 Punkte,
— Gesamtumsatz von 3 000 000 EUR oder mehr: 15 Punkte,
— Gesamtumsatz von 1 500 000 EUR oder mehr: 10 Punkte,
— Gesamtumsatz von 750 000 EUR oder mehr: 5 Punkte;
— Gesamtumsatz von weniger als 750 000 EUR: 0 Punkte.
2. Beschäftigte Ingenieure im Mittel der letzten 4 Geschäftsjahre (10 %)
— 40 oder mehr: 20 Punkte,
— 30 oder mehr: 15 Punkte,
— 20 oder mehr: 10 Punkte,
— 10 oder mehr: 5 Punkte,
— Weniger als 10: 0 Punkte.
3. Nachgewiesene praktische Erfahrung bei der Planung von tidebeeinflussten Hafenanlagen (80 %)
Unterkriterien:
a) nachgewiesene Erfahrung in der Planung von Ufereinfassungen in Spundwandbauweise (70 %),
b) nachgewiesene Erfahrung in der Planung von Containerterminals (30 %)
Die Mindestanzahl von Referenzen ist im Teilnahmeantrag aufgeschlüsselt.
Die Bewertung erfolgt anhand der gemäß Ziff. III.1.3 Buchst.D) vorzulegenden Nachweise.
Jedes Unterkriterium wird mit 1 bis 10 bewertet. Lässt die nachgewiesene Erfahrung eine durchschnittliche Leistung erwarten, so erhält der Bewerber 5 Punkte. Soweit sich aus den Unterlagen eine niedrigere oder höhere Erfahrung ergibt, wird dies in Zu- und Abschlägen von diesem Wert ausgedrückt. Die einzelnen Unterkriterien fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Auswahlentscheidung ein.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme zugelassen. Die an 4. bzw. an 5. Stelle platzierten Bewerber werden zur Teilnahme eingeladen, wenn sie mehr als 8,8 Punkte erreicht haben. Mehr als 5 Bewerber sollen nicht zugelassen. Die zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmer erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, in der das weitere Verfahren mit den einzuhaltenden Bedingungen beschrieben wird.
Es soll mit maximal 5 Bietern die Angebotsphase eröffnet werden. Bei Punktgleichheit mit Bewerbern auf dem fünften Platz können weitere Bewerber darüber hinaus zugelassen werden.
4. Nur diese Bewerber erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.