Beschreibung der Beschaffung
Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG. Täglich können mehrere Anlieferungen erfolgen.
Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Presscontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
Die AN muss über eine Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
Die Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle der AN muss zu den folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen.
Auf der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Lieferschein-Nr.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt.
Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen.
Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:
Vorsortierung gewerblicher Abfälle
- AVV-Nr. 150106 gemischte Verpackungen: ca. 4300 t
- AVV-Nr. 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
ca. 5.500 t
Die Mengenangaben, inkl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Des Weiteren kann keine einheitliche Zusammensetzung der angelieferten gewerblichen Abfälle garantiert werden. Deren Zusammensetzung ändert sich i.d.R. von Anfallstelle zu Anfallstelle.
Die o.g. Abfälle sind gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung zu unterziehen. Die aussortierten werthaltigen Fraktionen sind anschließend seitens der AN dem Recycling zuzuführen .