2021-240 Vorsortierung von Gewerbeabfällen

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen.
Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen.
Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-28 Auftragsbekanntmachung
2022-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2021-240 (WBD)
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen. Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen. Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen. Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstraße 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wb-duisburg.de 🌏
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDH3K/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDH3K 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-02 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 212-559138
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen.
Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorsortieranlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
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Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen.
Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG. Täglich können mehrere Anlieferungen erfolgen.
Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Presscontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
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Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
Die AN muss über eine Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
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Die Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle der AN muss zu den folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 14.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen.
Auf der Vorsortieranlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen.
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Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Lieferschein-Nr.),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt.
Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen.
Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:
Vorsortierung gewerblicher Abfälle
- AVV-Nr. 150106 gemischte Verpackungen: ca. 4300 t
- AVV-Nr. 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
ca. 5.500 t
Die Mengenangaben, inkl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
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Des Weiteren kann keine einheitliche Zusammensetzung der angelieferten gewerblichen Abfälle garantiert werden. Deren Zusammensetzung ändert sich i.d.R. von Anfallstelle zu Anfallstelle.
Die o.g. Abfälle sind gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung zu unterziehen. Die aussortierten werthaltigen Fraktionen sind anschließend seitens der AN dem Recycling zuzuführen .
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2022 - 31.12.2022 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Beschreibung der Optionen:
Vom Auftragnehmer ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) für die AG zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Erklärung des / der Bieters /-in zur gewerberechtlichen Anmeldung
gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer. Für Bieter /-innen mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands gelten vergleichbare Institutionen des jeweiligen
Landes.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung die Anlage zertifiziert ist.
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Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
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o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV 150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
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(Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern).
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Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifischen Überwachungsbehörde vorlegen.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges, siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
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Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer" nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
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- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss,
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siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
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Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer" nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen.
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- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
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- Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
*EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Aufbereiten und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnis-verordnung die Anlage zertifiziert ist.
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Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
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o Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
o Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
o Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
o Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
o Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV)
o Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
o Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Aufbereitung/Verwertung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen ersetzt.
- Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Aufbereitung (Vorsortierung gemäß Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) von gemischten Verpackungen (AVV 150106) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 170904) sowie sonstige Abfälle - einschl. Materialmischungen - aus der mechanischen Behandlung (AVV 191212) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sortiertiefe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanter Aspekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Kostenkriterium (Name): Preislicher Aspekt
Kostenkriterium (Gewichtung): 55%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.wb-duisburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBDH3K/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
3. Quartal 2022
bzw. bei Ziehung der Vertragsverlängerungsoption:
3. Quartal 2023
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDH3K

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt
Quelle: OJS 2021/S 212-559138 (2021-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 272 440 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 005-008191
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 212-559138
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD5SV

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-21 📅
Name: Schmidt Umweltservice GmbH
Postanschrift: Oberhauser Straße 15
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47138
Land: Deutschland 🇩🇪
Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 272 440 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 005-008191 (2022-01-03)