Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in von jeweils mindestens einer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistung im Bereich Pfahlgründungen (geotechnische Berichte nach EC 7.1 oder geotechnische Stellungnahmen zum Thema Pfahlgründungen) und im Bereich Deich-/Dammbau (geotechnische Berichte nach EC 7.1 oder geotechnische Stellungnahmen zum Thema Deich-/Dammbau) mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste),
— Formblatt F1 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
b) Nachweis der Erfahrung des Bohrgeräteführers:
— Bescheinigung als „Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 -Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“,
c) Nachweis der Eignung des Labors für die chemischen Laborversuche:
— Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS,
d) Nennung des Labors für die bodenmechanischen Versuche mit Namen, Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners,
e) Nennung des Beratenden Ingenieur der Ingenieurkammer-Bau NRW für die Leistungen in Titel 4 (Standsicherheitsberechnungen Deich (Bauphasen)),
f) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage „Allgemeine Unternehmensdaten“ angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.