Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowohl für Hochbau als auch Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Buckower Felder. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Somit wird Klarheit geschaffen, wie die Realisierung unter den gegebenen Randbedingungen umgesetzt wird. Der SiGeKo handelt nach dem Gebot der Gefährdungsvermeidung und -minimierung, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu betrachten. Für die Planungsphase wurden die Leistungen in Form eines Rahmenkonzeptes erstellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowohl für Hochbau als auch Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Buckower Felder. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Somit wird Klarheit geschaffen, wie die Realisierung unter den gegebenen Randbedingungen umgesetzt wird.
Der SiGeKo handelt nach dem Gebot der Gefährdungsvermeidung und -minimierung, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu betrachten.
Für die Planungsphase wurden die Leistungen in Form eines Rahmenkonzeptes erstellt.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowohl für Hochbau als auch Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Buckower Felder. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Somit wird Klarheit geschaffen, wie die Realisierung unter den gegebenen Randbedingungen umgesetzt wird.
Der SiGeKo handelt nach dem Gebot der Gefährdungsvermeidung und -minimierung, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu betrachten.
Für die Planungsphase wurden die Leistungen in Form eines Rahmenkonzeptes erstellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-137869
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Datenschutzerklärung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowohl für Hochbau als auch Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Buckower Felder. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Somit wird Klarheit geschaffen, wie die Realisierung unter den gegebenen Randbedingungen umgesetzt wird.
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowohl für Hochbau als auch Erschließungsmaßnahmen für den Bereich Buckower Felder. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Unterstützung des Bauherrn und aller am Bau Beteiligten hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung als auch bei der Ausführung des Bauvorhabens. Somit wird Klarheit geschaffen, wie die Realisierung unter den gegebenen Randbedingungen umgesetzt wird.
Der SiGeKo handelt nach dem Gebot der Gefährdungsvermeidung und -minimierung, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu betrachten.
Der SiGeKo handelt nach dem Gebot der Gefährdungsvermeidung und -minimierung, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen zu betrachten.
Für die Planungsphase wurden die Leistungen in Form eines Rahmenkonzeptes erstellt.
Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50 000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Branden-burg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausge-wogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50 000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Branden-burg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausge-wogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Leistungsgegenstand:
Für die Planungsphase wurden die Leistungen in Form eines Rahmenkonzeptes erstellt. DerAN hat im Wesentlichen folgende Leistungen gemäß § 3 BaustellV zu erbringen:
1. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo die in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
1. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo die in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
2. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des ArbSchG zu koordinieren, darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen, die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
2. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des ArbSchG zu koordinieren, darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen, die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
Weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 188 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Datenschutzerklärung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners,
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung,
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung,
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiter-bekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eig-nung zugrunde legen,
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiter-bekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eig-nung zugrunde legen,
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den Arbeitneh-merInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarif-vertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den Arbeitneh-merInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarif-vertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Abschluss einer Datenschutzerklärung. Dies ist eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis über mindestens 3 Mitarbeiter (ing.-technisches Personal; auch freie Mitarbeiter sowie zusätzliche Mitarbeiter), mit der RAB 30-Zertifizierung. Form des Nachweises: Eigenerklärung in tabellarischer Form oder über Eintragung im Bewerberbogen. Anzugeben sind berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die Berufserfahrung. Ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahre Berufserfahrung.
1. Nachweis über mindestens 3 Mitarbeiter (ing.-technisches Personal; auch freie Mitarbeiter sowie zusätzliche Mitarbeiter), mit der RAB 30-Zertifizierung. Form des Nachweises: Eigenerklärung in tabellarischer Form oder über Eintragung im Bewerberbogen. Anzugeben sind berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die Berufserfahrung. Ausreichend qualifizierte Mitarbeiter mit mehr als 3 Jahre Berufserfahrung.
2. Mindestanforderung ist eine Referenz aus dem Bereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei der Betreuung von ähnlichen Großprojekten und der Koordinierung verschiedener Unternehmereinsatzformen aus den letzten 3 Jahren (2018-2020). Hier sind besonders Erfahrungen im Hochbau und mit umfangreichen Erschließungsmaßnahmen darzulegen. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
2. Mindestanforderung ist eine Referenz aus dem Bereich Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei der Betreuung von ähnlichen Großprojekten und der Koordinierung verschiedener Unternehmereinsatzformen aus den letzten 3 Jahren (2018-2020). Hier sind besonders Erfahrungen im Hochbau und mit umfangreichen Erschließungsmaßnahmen darzulegen. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungs- und Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1) genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1) genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1) genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 055-137869 (2021-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Selbstauskunft der Firma
• Erklärung zu Bietergemeinschaften
• Erklärung zu Nachunternehmern
• Datenschutzerklärung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Branden-burg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausge-wogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Branden-burg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausge-wogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Leistungsgegenstand
1. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo
die in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren,
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und
eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
2. Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der SiGeKo
die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des ArbSchG zu koordinieren,
darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen,
die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren.
Zusätzliche Informationen:
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Selbstauskunft der Firma
• Erklärung zu Bietergemeinschaften
• Erklärung zu Nachunternehmern
• Datenschutzerklärung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: DEGAS GmbH
Postanschrift: Bessemerstr. 83-91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 190 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).