Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister. Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst. Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern „Stadt und Land“. Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Kurze Beschreibung:
Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern „Stadt und Land“.
Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern „Stadt und Land“.
Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-24 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 058-146726
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Bewerberbogen
Eigenerklärung zu § 123, 124 GWB
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
BVB Frauenförderung
BVB Schutzklausel bei Beratung und Schulung
Angaben zur Firma
Erklärung zu Bewerbergemeinschaften
Erklärung Nachunternehmer
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
BVB Frauenförderung
BVB Schutzklausel bei Beratung und Schulung
Angaben zur Firma
Erklärung zu Bewerbergemeinschaften
Erklärung Nachunternehmer
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern „Stadt und Land“.
Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die „Stadt und Land“ Wohnbauten-Gesellschaft mbH gehört mit fast 50 000 eigenen Wohnungen, über 800 Gewerbeobjekten und knapp 9 900 für Dritte verwaltete Mieteinheiten überwiegend in Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mar-zahn-Hellersdorf sowie in Brandenburg zu den großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Der Bestand soll bis 2026 durch Neubau und Ankauf auf insgesamt 55 500 Wohnungen wachsen. Kontinuierlich investiert die „Stadt und Land“ auch in die Sanierung und Modernisierung ihrer Bestände und unterstützt zahlreiche soziale Projekte und Initiativen zur Stärkung der Quartiere. Die „Stadt und Land“ bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Der Konzern beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Die „Stadt und Land“ Wohnbauten-Gesellschaft mbH gehört mit fast 50 000 eigenen Wohnungen, über 800 Gewerbeobjekten und knapp 9 900 für Dritte verwaltete Mieteinheiten überwiegend in Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mar-zahn-Hellersdorf sowie in Brandenburg zu den großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Der Bestand soll bis 2026 durch Neubau und Ankauf auf insgesamt 55 500 Wohnungen wachsen. Kontinuierlich investiert die „Stadt und Land“ auch in die Sanierung und Modernisierung ihrer Bestände und unterstützt zahlreiche soziale Projekte und Initiativen zur Stärkung der Quartiere. Die „Stadt und Land“ bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Der Konzern beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Leistungsgegenstand ist der Ersatz der aktuellen Schnittstelle zwischen SUL und den KRM Dienstleistern. Es wird eine zukunftssichere Schnittstelle (API) benötigt, die den direkten Datenaustausch zwischen SAP/BE und der Software der Dienstleister ermöglicht. Sie muss insofern standardisiert sein, dass neue KRM Dienstleister und/oder Anwendungen Dritter die Möglichkeit haben, mithilfe einer Schnittstellenbeschreibung, sich an dieser Schnittstelle anzukoppeln. Gleichzeitig stellt die neue Schnittstelle die Basis dar, um aktuelle und zukünftige Anforderungen umzusetzen. Zusätzlich zur Schnittstelle erwarten wir eine Portal-Lösung, die es den Mitarbeitern der SUL ermöglicht, sowohl Schadensmeldungen für die KRM Dienstleister zu erfassen als auch den aktuellen Abarbeitungsstand von Meldungen einzusehen. Das Portal muss auch über mobile Endgeräte erreichbar sein, nach Möglichkeit per App.
Leistungsgegenstand ist der Ersatz der aktuellen Schnittstelle zwischen SUL und den KRM Dienstleistern. Es wird eine zukunftssichere Schnittstelle (API) benötigt, die den direkten Datenaustausch zwischen SAP/BE und der Software der Dienstleister ermöglicht. Sie muss insofern standardisiert sein, dass neue KRM Dienstleister und/oder Anwendungen Dritter die Möglichkeit haben, mithilfe einer Schnittstellenbeschreibung, sich an dieser Schnittstelle anzukoppeln. Gleichzeitig stellt die neue Schnittstelle die Basis dar, um aktuelle und zukünftige Anforderungen umzusetzen. Zusätzlich zur Schnittstelle erwarten wir eine Portal-Lösung, die es den Mitarbeitern der SUL ermöglicht, sowohl Schadensmeldungen für die KRM Dienstleister zu erfassen als auch den aktuellen Abarbeitungsstand von Meldungen einzusehen. Das Portal muss auch über mobile Endgeräte erreichbar sein, nach Möglichkeit per App.
Sowohl die Schnittstelle als auch die Portal-Lösung ist als SaaS Lösung zu betreiben.
Die Umsetzung der Themen, die mit dieser Schnittstelle verbunden sind, wird in einzelne Ziele und Phasen unterteilt:
Phase 1: Implementation einer neuen Schnittstelle für das Kleinreparaturmanagement inkl. Analyse/Bestandsaufnahme, Konzeption und Entwicklung, Implementierung einer bidirektionalen Schnittstelle zwischen SAP/BE und KRM Dienstleistern
Phase 2: Einführung eines einheitlichen Portals inkl. Konzeption und Entwicklung, Implementierung des Portals, Erstellung eines Berechtigungskonzepts für das Portal, Schulungen
Die Phase 1 soll bis 30.11.2021 abgeschlossen werden. Phase 2 soll im März 2022 abgeschlossen sein.
Phase 3: Anbindung Drittanwendungen an das KRM Portal
Phase 4: Erweiterte Nutzung des KRM Portals als Instandhaltungsportal
Die Phasen 3 und 4 stellen einen optional, separat auszuweisenden Leistungsteil dar. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen optionalen Leistungsteil nicht zu beauftragen.
Ziel 1 Kompletter Ersatz der aktuellen KRM Schnittstelle
Ziel 2 Einheitliches KRM Portal
Ziel 3 Erweiterte Nutzung des KRM Portals für Handwerkerbeauftragung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung aufgrund optionaler Leistungen auf maximal neun Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Die Phasen 3 und 4 stellen einen optional, separat auszuweisenden Leistungsteil dar. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen optionalen Leistungsteil nicht zu beauftragen.
Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von neun Jahren.
Zusätzliche Informationen:
Bewerberbogen
Eigenerklärung zu § 123, 124 GWB
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
BVB Frauenförderung
BVB Schutzklausel bei Beratung und Schulung
Angaben zur Firma
Erklärung zu Bewerbergemeinschaften
Erklärung Nachunternehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen be-auftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen be-auftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung
Vorliegen einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden. Form des Nachweises: Kopie einer gültigen Versicherungspolice bzw. vorhabenbezogene Zusage der Versicherung für den Fall der Beauftragung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Mindestens 2 Referenzen aus Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit einem Bestand von mindestens 8 000 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren, zur Implementierung bzw. zum Betrieb von Schnittstellen und Portalen, die sowohl in Umfang als auch in der Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind oder diese übertreffen. Das sind insbesondere:
Mindestens 2 Referenzen aus Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit einem Bestand von mindestens 8 000 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren, zur Implementierung bzw. zum Betrieb von Schnittstellen und Portalen, die sowohl in Umfang als auch in der Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind oder diese übertreffen. Das sind insbesondere:
a) Schnittstellenanbindung an SAP,
b) API-Projekte zum Austausch von Meldungen mit einem SAP-System,
c) Implementierung von Portallösungen für das Meldungsmanagement.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. für evtl. Nachfragen, Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie die Laufzeit der jeweiligen Projekte.
2. Mitarbeiter
Der Bieter verfügt über mindestens 5 Mitarbeiter für das Thema API und Portale (Projektleiter, Berater, Support, Entwicklung, etc.), um einen reibungslosen und verzögerungsfreien Geschäftsablauf zu gewährleisten. Das Personal ist tabellarisch mit der Bezeichnung der Tätigkeit und der Berufsjahre aufzuführen.
Der Bieter verfügt über mindestens 5 Mitarbeiter für das Thema API und Portale (Projektleiter, Berater, Support, Entwicklung, etc.), um einen reibungslosen und verzögerungsfreien Geschäftsablauf zu gewährleisten. Das Personal ist tabellarisch mit der Bezeichnung der Tätigkeit und der Berufsjahre aufzuführen.
3. Mindestanforderung/K.O.-Kriterien
Es müssen alle aufgeführten KO-Kriterien (Mindestanforderung) erfüllt sein. Dies ist in Form einer Eigenerklärung zu belegen (Muster „Stadt und Land“).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erfolgt eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer ins anschließende Verhandlungsverfahren wird damit auf 3 festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in 3 Stufen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erfolgt eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer ins anschließende Verhandlungsverfahren wird damit auf 3 festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in 3 Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die fünf zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordernden Bewerber anhand der unter Ziffer III 1.3, Nr. 1 Referenzen geforderten Kriterien wie folgt, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die fünf zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordernden Bewerber anhand der unter Ziffer III 1.3, Nr. 1 Referenzen geforderten Kriterien wie folgt, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
Mindestens 2 Referenzen aus Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit einem Bestand von mindestens 8 000 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren, zur Implementierung bzw. zum Betrieb von Schnittstellen und Portalen, die sowohl in Umfang als auch in der Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind oder diese übertreffen. Das sind insbesondere:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens 2 Referenzen aus Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit einem Bestand von mindestens 8 000 Wohnungen aus den letzten 3 Jahren, zur Implementierung bzw. zum Betrieb von Schnittstellen und Portalen, die sowohl in Umfang als auch in der Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind oder diese übertreffen. Das sind insbesondere:
a) Schnittstellenanbindung an SAP,
b) API-Projekte zum Austausch von Meldungen mit einem SAP-System,
c) Implementierung von Portallösungen für das Meldungsmanagement,
1. Nach Anzahl der Referenzen:
— 5 Punkte für 2 Nachweise,
— 10 Punkte für 3 Nachweise,
— 15 Punkte für 4 Nachweise,
— 20 Punkte für fünf oder mehr Nachweise,
2. Nach Vergleichbarkeit der Leistung:
— 10 Punkte pro Nachweis von Schnittstellenanbindungen an SAP,
— 30 Punkte pro Nachweis über Schnittstellenanbindung an ein SAP-System zum Austausch von Meldungen,
— 30 Punkte pro Nachweis von implementierten und aktuell betriebenen Portal-Lösungen
Eine Höchstpunktzahl ist nicht festgelegt.
Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten 3 Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Runde.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die 3 besten Bewerber hinaus weitere 2 Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die 3 besten Bewerber hinaus weitere 2 Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 50 %
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
„Angebote in Papierform werden nicht gewertet“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 058-146726 (2021-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern STADT UND LAND.
Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der AG betreibt das Kleinreparaturmanagement, also die Beseitigung von Instandhaltungsmängeln bis zu einer bestimmten Schadenshöhe, durch externe Dienstleister.
Für den zwischen dem AG und dem Dienstleister erforderlichen Datenaustausch im Rahmen des Kleinreparaturmanagements möchte der AG eine neue Schnittstelle und ein Portal einsetzen. Meldungen erfolgen durch Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter des Facility Managements oder Mieter. Das aktuell genutzte System (SQL basierte Schnittstelle) wird vollständig abgelöst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern STADT UND LAND.
Details und weitere Ausführungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung, Wartung und anschließende Betreuung und Weiterentwicklung einer Schnittstelle inkl. Portalanwendung für das Kleinreparatur-Mängelmanagement im Konzern STADT UND LAND.
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH gehört mit fast 50.000 eigenen Wohnungen, über 800 Gewerbeobjekten und knapp 9.900 für Dritte verwaltete Mieteinheiten überwiegend in Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mar-zahn-Hellersdorf sowie in Brandenburg zu den großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Der Bestand soll bis 2026 durch Neubau und Ankauf auf insgesamt 55.500 Wohnungen wachsen. Kontinuierlich investiert die STADT UND LAND auch in die Sanierung und Modernisierung ihrer Bestände und unterstützt zahlreiche soziale Projekte und Initiativen zur Stärkung der Quartiere. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Der Konzern beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH gehört mit fast 50.000 eigenen Wohnungen, über 800 Gewerbeobjekten und knapp 9.900 für Dritte verwaltete Mieteinheiten überwiegend in Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mar-zahn-Hellersdorf sowie in Brandenburg zu den großen städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Der Bestand soll bis 2026 durch Neubau und Ankauf auf insgesamt 55.500 Wohnungen wachsen. Kontinuierlich investiert die STADT UND LAND auch in die Sanierung und Modernisierung ihrer Bestände und unterstützt zahlreiche soziale Projekte und Initiativen zur Stärkung der Quartiere. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Der Konzern beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre mit Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von neun Jahren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-30 📅
Name: Datatrain GmbH
Postanschrift: Otto-Suhr-Allee 113-115
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10585
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).