Die Vergabe ist Teil des DigitalPaktes und dient der Beschaffung der Mediensäulen für die Schulliegenschaften des Bezirks Reinickendorf. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2025 terminiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20210324_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt
2021-SE FM-VgV-027
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Bauelemente📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vergabe ist Teil des DigitalPaktes und dient der Beschaffung der Mediensäulen für die Schulliegenschaften des Bezirks Reinickendorf. Die Laufzeit des...”
Kurze Beschreibung
Die Vergabe ist Teil des DigitalPaktes und dient der Beschaffung der Mediensäulen für die Schulliegenschaften des Bezirks Reinickendorf. Die Laufzeit des Projektes ist bis zum 31.12.2025 terminiert.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Reinickendorf
Beschreibung der Beschaffung: 20210302_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-09
09:00 📅
“Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen Mediensäulen für die Kabelverlegung innerhalb...”
Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen Mediensäulen für die Kabelverlegung innerhalb der Klassenräume beschafft werden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes muss bis 31.12.2025 erfolgen.
Das Angebot beinhaltet die Lieferung der ausgeschriebenen Mediensäulen und Blenden zu jeder Liegenschaft zur weiteren Verwendung auf der Baustelle. Die Zuführung zur Baustelle ist Bestandteil des Angebotes und entsprechend zu kalkulieren.
Die Lieferung der Mediensäulen erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschrittes immer als Komplettlieferung zur jeweiligen Liegenschaft auf Abruf. Der zeitliche Vorlauf zum Abruf muss im Rahmen der Angebotsabgabe schriftlich benannt werden.
Es ist geplant, jährlich ca. 15 Liegenschaften (ca. 600 Stück) mit Mediensäulen auszurüsten. Die letztendliche Bestellmenge ist abhängig vom Baufortschritt. Der Liefervertrag ist gültig bis 31.12.2025. Für diesen Zeitraum ist der Lieferpreis und die Verfügbarkeit der Mediensäule zu garantieren.
Dem Angebot sind Datenblätter, Zeichnungen und allgemeine Informationen zum angebotenen Produkt beizulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots-und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Teichstraße 65 (Haus 2)
Postleitzahl: 13407
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“20210302_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt
Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen...”
Kurze Beschreibung
20210302_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt
Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen Mediensäulen für die Kabelverlegung innerhalb der Klassenräume beschafft werden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes muss bis zum 31.12.2025 erfolgen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“20210302_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt
Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen...”
Beschreibung der Beschaffung
20210302_1012_VgV_Mediensäulen_DigitalPakt
Das Bezirksamt Reinickendorf ist mit der Umsetzung des DigitalPaktes betraut. In diesem Zusammenhang müssen Mediensäulen für die Kabelverlegung innerhalb der Klassenräume beschafft werden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes muss bis zum 31.12.2025 erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 090-232415
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Klüter Elektromontagen GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2021/S 136-360255 (2021-07-13)