Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im folgenden 3 Monatszeitraum zugestellt: Dezember 2021 bis Februar 2022. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 221 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB "Anlage 1 zu 214.H"