208LIN1319 - Wohnungsbau Linprunstr. 19, München

Stadibau GmbH - Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH

Die Stadibau GmbH plant die Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück der Linprunstraße 19 in München. Die Bebauung der Linprunstraße 19 erfolgt im 1.Bauabschnitt gefolgt von der Neubebauung der Linprunstraße 13.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Stadibau GmbH plant die Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück der Linprunstraße 19 in München. Die Bebauung der Linprunstraße 19 erfolgt...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadibau GmbH - Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH
Postanschrift: Mottlstr. 1
Postleitzahl: 80804
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadibau.de 🌏
E-Mail: lin@pm-5.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78837432 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E78837432 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 187-485479
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen

“Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 187-485479 (2021-09-22)