Die Stadibau GmbH plant die Baufeldfreimachung inkl. unterirdischen Restabbruch von Bestandsbauwerkenunddie Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück der Linprunstraße 19 in München. Die Bebauung der Linprunstraße 19 erfolgt im 1.Bauabschnitt gefolgt von der Neubebauung der Linprunstraße 13.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Die Stadibau GmbH plant die Baufeldfreimachung inkl. unterirdischen Restabbruch von Bestandsbauwerkenunddie Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem...”
Kurze Beschreibung
Die Stadibau GmbH plant die Baufeldfreimachung inkl. unterirdischen Restabbruch von Bestandsbauwerkenunddie Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück der Linprunstraße 19 in München. Die Bebauung der Linprunstraße 19 erfolgt im 1.Bauabschnitt gefolgt von der Neubebauung der Linprunstraße 13.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dachdeckarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadibau GmbH - Gesellschaft für den Staatsbediensteten Wohnungsbau in Bayern mbH
Postanschrift: Mottlstr. 1
Postleitzahl: 80804
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadibau.bayern🌏
E-Mail: lin@pm-5.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42947827🌏
“Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im 1.Quartal 2022 zu. Ab dem tatsächlichen...”
Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im 1.Quartal 2022 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 70 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB „Anlage 1 zu 214.H“.
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Quelle: OJS 2021/S 107-278483 (2021-06-01)