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Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen und personelle Anforderungen
nachzuweisen. Um für das offene Verfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber
folgende Eignungskriterien nachweisen:
Referenzen:
Wenn Sie mir einem Referenzobjekt alle drei geforderten Referenzen erfüllen, genügt die
Einreichung eines Referenzobjektes mit der entsprechenden Aufzeigung der einzelnen
Referenzanteile. Sollten Sie kein Referenzobjekt haben mit dem alle geforderten Referenzen
abgedeckt werden, können Sie für jede Referenz jeweils ein Referenzobjekt einreichen.
R 1:
Für die Anlagengruppe 4 ist ein Referenzobjekt für eine Schule oder eines vergleichbaren
Gebäudes über die elektronischen Anlagen (Mittelspannungsanlagen und
Beleuchtungsanlagen) über die Leistungsphase 8 zu erbringen. Ebenfalls sind Anrechenbare
Kosten in Höhe von 500.000 € netto und die Honorarzone II nachzuweisen.
R 2:
Für die Anlagengruppe 5 ist ein Referenzobjekt für eine Schule oder eines vergleichbaren
Gebäudes über die elektronischen Anlagen (Brandmeldeanlagen und Durchsageanlagen)
über die Leistungsphase 8 zu erbringen. Ebenfalls sind Anrechenbare Kosten in Höhe von
80.000 € netto und die Honorarzone II nachzuweisen.
R 3:
Für die Anlagengruppe 6, ist ein Referenzobjekt mit Anrechenbare Kosten in der Höhe von
45.000 € netto und die Honorarzone I nachzuweisen. Personelle Anforderungen:
Ein Projektbevollmächtigter und ein Bearbeitungsteam aus mindestens zwei Personen muss
verbindlich benannt werden. Es muss mindestens eine Person zum Führen des Titels
Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister der Elektrotechnik oder
Nachrichtentechnik berechtigt sein. Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch
Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die
Sachbearbeitung zur Verfügung steht, das heißt, in diesem Fall sind insgesamt (zwingend) 2
Personen nachzuweisen. Die aufgabenbezogene Berufserfahrung der geforderten
Sachbearbeiter muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen.