Beschreibung der Beschaffung
Im Stadtgebiet Regensburg werden für 38 Kindertageseinrichtungen coronabedingt Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion benötigt. Die Geräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.
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Allgemeine Anforderungen:
- die Geräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten
- verbindliche Luftdurchsatzrate: 5 - 6 mal pro Stunde bei einem maximalen Gesamtdruckpegel von 55 dB(A) aller Geräte im Raum, unter Berücksichtigung von Schallpegelerhöhung bei mehreren gleichlauten Schallquellen
- der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Einrichtungsbetrieb vereinbar sein. Die Geräuschentwicklung von 40 dB(A) sollte zumindest in einer Betriebsstufe nicht überschritten werden
- die Ansaug- und Ausblasrichtungen sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgibt
- Luftdurchsatzrate manuell einstellbar
- Stromversorgung: 220 - 240 V, 50 / 60 Hz
- Abschaltautomatik
- für Dauerbetrieb geeignet
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Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Filtertechnologie:
- die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, d.h. es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach der DIN EN 1822 handeln
- die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder werden automatisch selbst gereinigt. Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden können
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Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit UV-C-Technologie:
- die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen
- überprüfbare Nachweise zur Wirksamkeit, insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Aerosole innerhalb der bestrahlten Zone
- die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mind. 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u.a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), muss möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Gruppenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegt werden können
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Zusätzliche Anforderungen an Geräte mit Ionisations- und Plasmatechnologie:
- es muss sichergestellt sein, dass kein Ozon als unerwünschtes Nebenprodukt auch in den Innenraum gelangen kann
- überprüfbare Nachweise über Wirksamkeit
- überprüfbare Nachweise darüber, dass keine gesundheitsschädigenden Emissionen erzeugt werden