Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen. Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2141/E12
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 8.7.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 8.7.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.
Die Leistung gliedert sich in 2 Arbeitspakete:
— AP 1: Quantifizierung von Flachstellen an Fahrzeugen auf dem deutschen Schienennetz,
— AP 2: Kategorisierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Folgende Bedarfspositionen können bei Bedarf beauftragt werden: zusätzliche Messtage, weitere Abstimmungsgespräche und eine weitere Präsentation vor Fachpublikum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des AN, Messungen deutschlandweit, gelegentlich BMVI Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen..
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen..
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV).
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenbereich: Datenverarbeitung und Analyse von messtechnischen Kenngrößen im Eisenbahnverkehr.
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenbereich: Ingenieurtechnische Erhebung von akustischen und weiteren meßtechnischen Kenngrößen im Eisenbahnverkehr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3.1
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt in dem benannten Themenbereich vollständig nachzuweisen,
— Alle Teilbereiche müssen durch die Referenzen insgesamt nachgewiesen werden.
Zu EK 3.2
— Es ist mindestens 1 Referenzprojekt in dem benannten Themenbereich nachzuweisen, insgesamt ist die Erhebung mehrerer meßtechnischer Kenngrößen im Eisenbahnverkehr nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 8.7.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 8.7.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 119-314840 (2021-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 117 840 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Das Vergabeverfahren wurde elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgten grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
1) Das Vergabeverfahren wurde elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgten grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakete:
AP 1: Quantifizierung von Flachstellen an Fahrzeugen auf dem deutschen Schienennetz
AP 2: Kategorisierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept / Vorgehens-weise zu AP 1 und AP 2: Quantifizierung und Kategorisierung von Flachstellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplanung / Arbeitsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-28 📅
Name: Möhler + Partner Ingenieure AG
Postanschrift: Prinzstraße 49
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland 🇩🇪 Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 117 840 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.