Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium Nr. 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Erfahrungen in den Teilbereichen Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen Wettbewerben belegt. Die Teilbereiche können auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden, in diesem Fall ist je Teilbereich mindestens eine (1) Referenz vorzulegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse),
— Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Teilbereich/e betroffen:
Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von multimedialen
Wettbewerben
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
Zu Eignungskriterium Nr. 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Jede Referenz muss Kenntnisse im Bereich digitale Innovationen in der der Mobilität oder anderen Sektoren belegen. Dies können bspw. Bewertungen/Analysen von Mobilitätsangeboten, Mobilitätskonzepten und Technologien sein.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse).
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
Zu Eignungskriterium Nr. 3.3:
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3) mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
— ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Dies betrifft auch gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Das Bestehen einer potentiellen Interessenkollision ist vor jeder Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.