2146/E13: Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe

Mit dem Ende Juni 2020 vereinbarten Masterplan Schienenverkehr wurden wichtige Impulse für den Schienenverkehr der Zukunft gegeben. Demnach sollen bis 2030 die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr verdoppelt und deutlich mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Gleichzeitig stellt die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtakts, mit dessen Hilfe die Züge deutschlandweit besser aufeinander abgestimmt und dadurch Umsteige- und Reisezeiten erheblich gesenkt werden sollen, einen zentralen Baustein für das Wachstum der Schiene und der Verkehrsverlagerung dar. Ausgangspunkt ist dabei der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt, anhand dessen der Infrastrukturbedarf passgenau abgeleitet wird.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2021 die Finanzierung einer Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt beschlossen. Ziel ist es zu prüfen, ob und inwiefern eine Westquerung im Zusammenspiel mit den laufenden Planungen für den Deutschlandtakt verkehrlich und betrieblich sinnvoll ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-12 Auftragsbekanntmachung
2021-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Referenznummer: 2146/E13
Kurze Beschreibung:
Mit dem Ende Juni 2020 vereinbarten Masterplan Schienenverkehr wurden wichtige Impulse für den Schienenverkehr der Zukunft gegeben. Demnach sollen bis 2030 die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr verdoppelt und deutlich mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Gleichzeitig stellt die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtakts, mit dessen Hilfe die Züge deutschlandweit besser aufeinander abgestimmt und dadurch Umsteige- und Reisezeiten erheblich gesenkt werden sollen, einen zentralen Baustein für das Wachstum der Schiene und der Verkehrsverlagerung dar. Ausgangspunkt ist dabei der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt, anhand dessen der Infrastrukturbedarf passgenau abgeleitet wird. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2021 die Finanzierung einer Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt beschlossen. Ziel ist es zu prüfen, ob und inwiefern eine Westquerung im Zusammenspiel mit den laufenden Planungen für den Deutschlandtakt verkehrlich und betrieblich sinnvoll ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Eisenbahnbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402699 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402699 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-361309
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Ende Juni 2020 vereinbarten Masterplan Schienenverkehr wurden wichtige Impulse für den Schienenverkehr der Zukunft gegeben. Demnach sollen bis 2030 die Fahrgastzahlen im Schienenpersonenverkehr verdoppelt und deutlich mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Gleichzeitig stellt die schrittweise Umsetzung des Deutschlandtakts, mit dessen Hilfe die Züge deutschlandweit besser aufeinander abgestimmt und dadurch Umsteige- und Reisezeiten erheblich gesenkt werden sollen, einen zentralen Baustein für das Wachstum der Schiene und der Verkehrsverlagerung dar. Ausgangspunkt ist dabei der Zielfahrplan für den Deutschlandtakt, anhand dessen der Infrastrukturbedarf passgenau abgeleitet wird.
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Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag mit dem Bundeshaushalt 2021 die Finanzierung einer Studie zur Machbarkeit einer Westquerung der Elbe in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Auswirkungen auf den Deutschlandtakt beschlossen. Ziel ist es zu prüfen, ob und inwiefern eine Westquerung im Zusammenspiel mit den laufenden Planungen für den Deutschlandtakt verkehrlich und betrieblich sinnvoll ist.
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Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt 4 Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
Die Studie sieht folgende 4 AP vor:
AP 1: Erarbeitung eines verkehrlichen und betrieblichen Konzepts zur Westquerung der Elbe unter Berücksichtigung der Planungen zum Deutschlandtakt
AP 2: (optional) Entwicklung eines Infrastrukturportfolios
AP 3: (optional) Nutzen-Kosten-Bewertung des ermittelten Infrastrukturportfolios
AP 4: (optional) Aktualisierung des Zielfahrplans Deutschlandtakt
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt 4 Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
Folgende Bedarfspositionen können bei Bedarf beauftragt werden: weitere Abstimmungsgespräche mit Stakeholdern.
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
Zusätzliche Informationen:
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des AN, gelegentlich BMVI Berlin, Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte, abgeschlossene Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
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Bereich:
Durchführung von fahrplanbasierten Infrastrukturplanungen
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
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Durchführung ingenieurtechnischer GIS-basierter Infrastrukturplanungen im Eisenbahnverkehr
EK 3.3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 5 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
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Durchführung gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegeaus- und neubauprojekten
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3.1
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahe kommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Vertiefte Erfahrungen in der
— Fahrplankonstruktion und
— der eisenbahnbetrieblichen Ableitung von Infrastrukturerfordernissen.
Aus einem vorgegebenen Fahrplan, der den
— Schienenpersonenverkehr und/oder
— Schienengüterverkehr umfasst.
Sind durch mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Die geforderten Erfahrungen müssen mindestens durch die Referenzen insgesamt vollständig nachgewiesen werden.
Zu EK 3.2
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Vertiefte Erfahrungen im Umgang mit GIS-basierten Infrastrukturplanungen im Eisenbahnverkehr sind durch mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Zu EK 3.3
Vertiefte Erfahrungen in den Teilbereichen
— Bezugsfallerstellung,
— Planfallbewertung.
Von Schienenwegeaus- und -neubauprojekten sind durch mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402699 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 12.8.2021 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 136-361309 (2021-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 782 660 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe;

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 226-595585
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 136-361309
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages. b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d)Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung. e)Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt vier Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
Die Studie sieht folgende vier AP vor:
Beschreibung der Optionen:
Die Machbarkeitsstudie umfasst insgesamt vier Arbeitspakete (AP), wobei die AP 2 und 3 auf AP 1 aufbauen und nur dann aktiviert werden, wenn AP 1 zu einem positiven Ergebnis kommt. Das AP 4 ist ebenfalls optional und baut auf die AP 1 bis 3 auf.
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d)Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e)Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
Zusätzliche Informationen:
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Mehr anzeigen
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d)Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e)Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Leistungskonzept zum AP 1 Erarbeitung eines verkehrlichen und betrieblichen Konzepts zur Westquerung der Elbe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Leistungskonzept zum AP 2 Entwicklung eines Infrastrukturportfolios
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3 Leistungskonzept zum AP 3 Nutzen-Kosten-Bewertung des ermittelten Infrastrukturportfolios
1.4 Leistungskonzept zum AP 4 Aktualisierung des Zielfahrplans Deutschlandtakt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektmanagement
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-08 📅
Name: BG Elbquerung SMA/TU-HH-OPB, BV: Tutech Innovation GmbH
Postanschrift: Harburger Schloßstr. 6-12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 782 660 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 226-595585 (2021-11-17)