Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs-,
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vor-zulegen;
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie gefolgt geführt werden:
1) Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt
werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2) Eigenerklärung
a) Durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Vom Bewerber ist das FB 124 auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Gelangt das Angebot aus dem Verhandlungsverfahren eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die im FB 124 angegebenen weiteren Bescheinigungen innnerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß FB 124
auch für diese anderen Unter-nehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das FB 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das FB 124 wird außerdem auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Eu-ropäische Eigenerklärung
(EEE);
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber,
Bewerber oder Bieter, die eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der
Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auf-trag vergeben will, auf, die
geforderten Unterlagen beizubringen;
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den
Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.