“In dieser Ausschreibung sind nur elektronische Angebote zugelassen. Angebote in Papierform werden ausgeschlossen. Dementsprechend sind gem. §14 (1) VOB/A...”
In dieser Ausschreibung sind nur elektronische Angebote zugelassen. Angebote in Papierform werden ausgeschlossen. Dementsprechend sind gem. §14 (1) VOB/A auch keine Bieter bei der Abhaltung des Eröffnungstermins zugelassen.
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Quelle: OJS 2021/S 087-225456 (2021-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge