Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— siehe Punkt III.1.1 und III.1.2,
— Mit den im PQ-Verzeichnis hinterlegten oder den gem. F124 vorzulegenden Referenznachweisen muss der Bieter zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nachweisen, dass er in den letzten 5 Jahren Bauarbeiten innerhalb von Bestandsgebäuden im Bereich der Betoninstandsetzung ausgeführt hat.
Der Bieter muss insgesamt 3 Referenznachweise im Bereich der Betoninstandsetzung einreichen. Hiervon muss 1 Referenz die Größenordnung von mind. 1 000 m zu sanierender Betonfläche nachweisen.
Das gilt sowohl für präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter.
Folgende Angaben sind dabei zu machen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Nachweis der mehrjährigen (> 1 Jahr) Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft,
— Nachweis der Schulung von einer qualifizierten Führungskraft und Baustellenfachpersonal gemäß Abschnitt 2, Absatz (2) bis (5) der „Richtlinie für den Eignungsnachweis zur Ausführung von Arbeiten zur Verstärkung von Betonbauteilen mit Textilbeton“ – die Schulung wird parallel zur Ausschreibung der Maßnahme angeboten. (Die geltende Bescheinigung muss bis Ende 2021 gültig sein),
Folgende Nachweise sind nach Beauftragung bzw. vor Baubeginn vorzulegen:
— Es ist nachzuweisen, dass das Baustellenüberwachungspersonal im Besitz eines gültigen SIVV-Scheines und Angestellter des Bieters ist sowie für die Überwachung der Maßnahme eingesetzt werden kann. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass das SIVV-Fachpersonal regelmäßig alle 3 Jahre nachgeschult wurde,
— Es ist nachzuweisen, dass mindestens ein dauerhaft auf der Baustelle beschäftigter Mitarbeiter einen gültigen Düsenführerschein besitzt und Angestellter des Bieters ist,
— Es ist nachzuweisen, dass der Bieter im Besitz von:
—— erforderlichen Naßspritztechnik,
—— einem Kompressor mit abschaltbarem Öler und Aktivkohlefilter,
—— der erforderlichen Eigenüberwachungsgeräte ist. (zugelassenes Haftzugsmeßgerät (elektrisch oder pneumatisch), Probeprismenformen, Profometer, Einstechthermometer, Auflagethermometer, Hygrometer, Rissbreitenmaßstab (Rissschablone), Geräte zur Feuchtemessung, z. B. CM-Gerät mit Zubehör (s. Anhang F), Hilfsmittel zur Ermittlung der Karbonatisierungstiefe, Gerät zur zerstörungsfreien Prüfung der Betondruckfestigkeit (Schmidtscher Hammer), Waage mit 20 kg Tragkraft und mindestens 1 g Ablesegenauigkeit.
—— Mörtelpumpe (Mono-Förderpumpe), siehe Pagel TF10 Datenblatt,
—— Druckluftbereitstellung in Spritzdüse von mindestens 5 m/Minute (gemäß abZ),
—— MAWO-Düse und MAWO Mörtelzuführung gemäß abZ,
—— Betonmischer vorzugsweise Gleichlaufsystem mit Hochleistungsquirl bzw. vergleichbar ist.