Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2803/2020_TGA_Lahr
2803/2020_TGA Ortenau Klinikum, BV Lahr
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2 bis 9 (im Sinne des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 2 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 34 Abs. 3 HOAI für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 55 Abs. 3 HOAI, Anlage 15 für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030. Die Planung erfolgt nach der Methode BIM.
Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5 800 Mitarbeitern der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.
Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1 400 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22 500 vollstationäre und 28 000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431 Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch medizinische Kompetenzzentren.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26 500 m mit einem Investitionsvolumen von ca. 183 Mio. EUR brutto (davon entfallen in einer ersten Grobschätzung ca. 10 Mio. EUR auf die Medizintechnik) veranschlagt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-30 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für vergleichbaren Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien die Punkte vergeben:
1. Referenztyp
— Referenz Typ:...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für vergleichbaren Referenzen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, werden nach folgenden Kriterien die Punkte vergeben:
1. Referenztyp
— Referenz Typ: Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege, Rehakliniken etc.), Forschungs- und Laborgebäude: 1 Punkt,
— Referenz Typ: Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich mit unterschiedlichen Funktionsbereichen oder vergleichbare Vorhaben: 2 Punkte,
— Referenz Typ: Krankenhaus als mindestens Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II), Zentralversorgung: 3 Punkte.
Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
2. Komplexität der Referenz
— Referenz mit geringer Komplexität: Einfacher Anbau bei bestehenden Strukturen: 0 Punkte,
— Referenz mit unterdurchschnittlicher Komplexität: Isolierter Neubau/Sanierung eines Funktionsbereichs in bestehenden Strukturen: 1 Punkt,
— Referenz mit durchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und Strukturverbesserung mit unterschiedlichen Funktionsbereichen: 2 Punkte,
— Referenz mit überdurchschnittlicher Komplexität: Erweiterung und Strukturverbesserung eines interdisziplinären Krankenhauses: 3 Punkte,
Gewertet wird jeweils die beste Referenz. Es können bei diesem Kriterium maximal 3 Punkte erzielt werden.
Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, erfolgt die Auswahl danach, wer das höhere Projektvolumen vorweisen kann.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4, 7 und 8 GWB,
4. Eigenerklärung des Bewerbers zu § 73 Abs. 3 VgV, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen,
5. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse,
6. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 3 Monate sein,
7. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten Architekten des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Berufsträger Ingenieur) muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 10 betragen haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanungsleistungen TGA – ohne Medizintechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
“Der angegebene jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1,5 Mio....”
Der angegebene jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 1,5 Mio. EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Darstellung der erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— des Projektvolumens (KGR 200 bis 600) und des Auftragswerts,
— des Erbringungszeitpunkt (Beginn der Leistungserbringung und Beginn der Lph 8),
— des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hierbei wird ein großzügiger Maßstab angelegt.
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn der Beginn der Planungsleistungen der Lph. 2 nach dem 1.1.2006 gelegen hat und der Beginn der Lph. 8 zwischen dem 1.1.2016 und vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgenden Anforderungen erfüllt:
Auftragsgegenstand waren Planungsleistungen im Rahmen einer Neustrukturierung, eines Umbaus, Bauen im Bestand oder eines Teil-Neubaus aus dem Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder ein Krankenhausneubau/-teilneubau. „Planungsleistungen“ bedeutet, dass bei der Referenz Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 erbracht worden sein müssen (nicht zwingend alle Grundleistungen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Mindestens eine der Referenzen muss eine Planungsleistung mit einem Gesamtvolumen von brutto 80,0 Mio. EUR (KG 200-600) sein,
2. Mindestens 2 weitere...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Mindestens eine der Referenzen muss eine Planungsleistung mit einem Gesamtvolumen von brutto 80,0 Mio. EUR (KG 200-600) sein,
2. Mindestens 2 weitere Referenzen müssen ein Gesamtvolumen der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 von mindestens brutto 30 Mio. EUR beinhalten,
3. Eine Referenz muss die Planung eines Teilneubaus beinhalten.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-22
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDP69
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim dem Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Quelle: OJS 2021/S 017-039242 (2021-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AV_2803/2020_TGA_Lahr
2803/2020_TGA Ortenau Klinikum, BV Lahr
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5523831.07 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ortenau Klinikum Betriebsstelle Lahr Klostenstraße 19 77933 Lahr
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen und besondere Leistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) gem. § 55 Abs. 3 HOAI, Anlage 15 für die Sanierung und den Teilneubau des Ortenau Klinikums Betriebsstelle Lahr im Rahmen der Agenda 2030. Die Planung erfolgt nach der Methode BIM.
Das Ortenau Klinikum ist mit rund 5.800 Mitarbeitern der viertgrößte kommunale Klinikverbund in Baden-Württemberg.
Die Betriebsstelle Lahr wird im Zuge der Agenda 2030 saniert und in Teilneubauten auf die neuen Strukturen angepasst und erweitert.
Das Klinikum Lahr wird ein Maximalversorger. Mit seinen ca. 1.400 engagierten und hochqualifizierten Mitarbeitern versorgt die Betriebsstelle Lahr zukünftig rund 22.500 vollstationäre und 28.000 ambulante sowie vor- und nachstationäre Fälle und ist mit seinen 431 Betten im südlichen Ortenaukreis Anlaufpunkt für alle Patienten. Das Leistungsspektrum ist durch seine Vielzahl an Fachabteilungen breit aufgestellt und bietet die bestmögliche Versorgung für die Patienten unter einem Dach. Das Ortenau Klinikum Lahr erfüllt seinen Versorgungsauftrag in den neuen Strukturen auf dem höchsten medizinischen Niveau und nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand, um eine nachhaltige, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören auch medizinische Kompetenzzentren.
Für den klinischen Betrieb wird eine Gesamt-Nutzfläche von ca. 26.500 m² mit einem Investitionsvolumen von ca. EUR 183 Mio. brutto (davon entfallen in einer ersten Grobschätzung ca. EUR 10 Mio. auf die Medizintechnik) veranschlagt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation im Hinblick auf die Einhaltung von Qualitäten, Terminen und Kosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 25
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 017-039242
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AVV_2802/2020_TGA_Lahr
Titel: AVV_2802/2020_TGA_Lahr
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FC-Verwaltung
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 2
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72433826-1100📞
E-Mail: vergabe1@fc-gruppe.de📧
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
URL: http://fc-gruppe.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5523831.07 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRUPY
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehrals 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. diefolgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Quelle: OJS 2022/S 070-186741 (2022-04-05)