Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
Vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
Ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1) Präqualifikation:
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2) Eigenerklärung:
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt
124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot / mit der Bewerbung einzureichen u.
a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
Nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen
Und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
Vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter:
https://lbb.rlp.de/fileadmin/
LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE),
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber
Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit
Während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der
Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die
Geforderten Unterlagen beizubringen,
3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den
Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung".
(4) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise mit dem Angebot
Vorzulegen.