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Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE
Martinistr. 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“420 – Wärmeversorgungsanlagen.
Lieferung und Montage:
— ca. 1 200 St. Heizflächen,
— ca. 20 000 m Stahlrohrleitungen für Heizwasser,
— ca. 200 St. Armaturen...”
Beschreibung der Beschaffung
420 – Wärmeversorgungsanlagen.
Lieferung und Montage:
— ca. 1 200 St. Heizflächen,
— ca. 20 000 m Stahlrohrleitungen für Heizwasser,
— ca. 200 St. Armaturen für Heizwasser,
— ca. 15 St. Umwälzpumpen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“„Zu Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche...”
Zusätzliche Informationen
„Zu Ziffer II.1.7) und Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 5 350 000 EUR wurde in der Gesamtmaßnahme erreicht.“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
Sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Befähigung zur Berufsausübung.
Bedingungen für die Teilnahme
Mindestjahresumsatz 2,5 Mio. EUR brutto
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-10
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-25
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Submission ist nicht öffentlich. Das Submissionsergebnis wird den Bietern zugesandt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine. Elektronische Öffnung der Angebote.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPD8GV
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Str. 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 011-021282 (2021-01-13)
Ergänzende Angaben (2021-01-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 011-021282
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-04-16 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-05-09 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-02-25 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-10 📅
Zeit: 11:30
Quelle: OJS 2021/S 015-030256 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 420 - Wärmeversorgungsanlagen
OV 010-21
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1682898.83 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE Martinistr. 52
20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“420 – Wärmeversorgungsanlagen
Lieferung und Montage:
— ca. 1 200 St. Heizflächen,
— ca. 20 000 m Stahlrohrleitungen für Heizwasser,
— ca. 200 St. Armaturen...”
Beschreibung der Beschaffung
420 – Wärmeversorgungsanlagen
Lieferung und Montage:
— ca. 1 200 St. Heizflächen,
— ca. 20 000 m Stahlrohrleitungen für Heizwasser,
— ca. 200 St. Armaturen für Heizwasser,
— ca. 15 St. Umwälzpumpen.
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Zusätzliche Informationen:
“„Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche...”
Zusätzliche Informationen
„Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 5 350 000 EUR wurde in der Gesamtmaßnahme erreicht.“
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 011-021282
Auftragsvergabe
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Titel: 420 – Wärmeversorgungsanlagen, UHZ
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schwarz & Grantz Hamburg GmbH
Postanschrift: Rahlau 26
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4066980062📞
E-Mail: kalkulation@sg-hh.de📧
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 933 328 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1682898.83 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR5KF
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 136-358635 (2021-07-12)