Neukauf von 5 Stück Geländefahrzeugen in folgender Ausführung: — Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg, — Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg, — Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg, — Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein). Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-...) der Fahrzeuge. Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geländefahrzeuge
Referenznummer: 1216935-U41
Kurze Beschreibung:
Neukauf von 5 Stück Geländefahrzeugen in folgender Ausführung:
— Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg,
— Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg,
— Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg,
— Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein).
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-...) der Fahrzeuge.
Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
Neukauf von 5 Stück Geländefahrzeugen in folgender Ausführung:
— Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg,
— Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg,
— Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg,
— Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein).
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-...) der Fahrzeuge.
Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geländefahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geländegängige Fahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gotha
🏙️ Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-07 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 129-341835
ABl. S-Ausgabe: 129
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neukauf von 5 Stück Geländefahrzeugen in folgender Ausführung:
— Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg,
— Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg,
— Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg,
— Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein).
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-...) der Fahrzeuge.
Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: 2 Stück (baugleich) Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Dieselmotor, Schadstoffnorm min. Euro 6,
— Leistung von 110 bis 140 kW,
— Allradantrieb/Hinterachs-Differentialsperre.
Bezeichnung des Loses: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — Allradantrieb / Hinterachs-Differentialsperre.
Bezeichnung des Loses: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Leistung von 100 bis 130 kW,
— Allradantrieb / Hinterachs-Differentialsperre,
— Berganfahrassistent.
Bezeichnung des Loses: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein)
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg
Standort Aue
Talstraße 7
08118 Hartenstein
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Kontaktperson: Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E34392515 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E34392515🌏
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.subreport.de/E34392515🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 129-341835 (2021-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neukauf von 5 Stück Geländefahrzeugen in folgender Ausführung:
Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg
Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg
Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg
Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein)
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-…) der Fahrzeuge.
Erst danach erfolgt die Anlieferung, Entladung, Übergabe, Einweisung und Abnahme.
Los 1: 2 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine und Hardtop für den Standort Ronneburg
Los 2: 1 Stück Geländewagen (PickUp) mit Doppelkabine für den Standort Ronneburg
Los 3: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Ronneburg
Los 4: 1 Stück Geländewagen (SUV) für den Standort Aue (Hartenstein)
Durch den Auftragnehmer erfolgt die amtliche Zulassung (mit Kennzeichen: C-…) der Fahrzeuge.
• Dieselmotor, Schadstoffnorm min. EURO 6
• Leistung von 110 bis 140 kW
• Allradantrieb / Hinterachs-Differentialsperre
• Leistung von 100 bis 130 kW
• Berganfahrassistent
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Lebenszykluskosten aus Preis, Energieverbrauch und Umweltauswirkungen
Kostenkriterium (Gewichtung): gemäß VU
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-29 📅
Name: Sachsengarage GmbH
Postanschrift: Reisewitzer Straße 82
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 54 892 EUR 💰
26 070 EUR 💰
24 227 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 2289/499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.