Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die nachstehende Vergabeplattform einzureichen. Sie sind in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Sind Dokumente, Dateien, Unterlagen, Erklärungen o. ä. zu unterschreiben, bedeutet dies, dass die Identität der Person, die die Unterschrift leistet, erkennbar sein muss. Eine händische Unterschrift oder elektronische Signatur ist möglich, bedarf es aber nicht.