600475- Dienstleistung Wasserprobenentnahme

UKSH UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein

Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Kurze Beschreibung:
Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des Medizinaluntersuchungsamt übernehmen. Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKSH UniversitätsklinikumSchleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: michaela.berlich@uksh.de 📧
Telefon: +49 451 / 500-11610 📞
Fax: +49 451/50011608 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E39636792 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E39636792 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-086378
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 006-009442
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Medizinaluntersuchungsamt und Hygiene des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Standort Kiel soll der Auftragnehmer den Prozess der Probenahme (Wasserprobenentnahme an verschiedenen Entnahmestellen in Schleswig-Holstein) sowie deren Rücktransport zum Sitz des Medizinaluntersuchungsamt übernehmen.
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Der Auftragnehmer erhält hierzu monatliche Listen der anzufahrenden Probeentnahmestellen (Kunden), übernimmt eigenständig die Terminierung und Abstimmung mit den Kunden, führt die entsprechende Probeentnahme durch und transportiert dann die genommenen Proben nach Kiel.
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Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
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Zur Prüfung dieser Bedingungen werden die folgenden Eigenerklärungen und Nachweise verlangt:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
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PL2 Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
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PL3: Zahlung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten 3 Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
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PL4 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht:
PL4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten 3 Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
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PL4.2: Keine Geldbuße AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist PL5 Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
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PL6 Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
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PL7 Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten 3 Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
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Sofern eine oder mehrere der Erklärungen von PL2-PL7 nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden kann, sind die Gründe dafür darzulegen, etwa die ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder sonstige Gründe, warum ausnahmsweise kein Ausschluss erfolgen sollte.
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Als vorläufiger Nachweis (alternativ zur Vorlage von PL1-PL7 mit dem Angebot) ist auch eine vollständig und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Amtsblatt L 3 vom 6.1.2016, S. 16) und unter Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Der Auftraggeber hat dann hinsichtlich der endgültigen Belege die in oben stehende genannten Rechte.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39636792 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 035-086378 (2021-02-15)