Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2018 - 2020) Beschäftigten (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) inkl. der Führungskräfte betrug (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden):
- mehr als 3 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte,
- mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
2) Fachliche Eignung Bewerber:
2.1) Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 (Bereich: Anlage 13.2 Teil a) HOAI, mindestens Honorarzone III:
a) Projekttyp (Mehrfachauswahl möglich):
- Straßenbauprojekt mit stark belasteten Pflaster- oder Sonderbelägen (mindestens BK 3,2): 25 Punkte,
- Straßenbauprojekt mit Betonfahrbahn: 25 Punkte.
b) Lage:
- Innerorts: 25 Punkte,
- Innerorts als Geschäftsstraße: 50 Punkte.
c) Verkehrssicherung / Bauphasen:
- Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs/Geschäftbetriebes während der Bauphase: 50 Punkte.
d) Baukosten (anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen, netto):
- ab 2,0 Mio. € und bis 3,5 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 3,5 Mio. €: 50 Punkte.
e) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen:
- Leistungsphase 2: 9 Punkte,
- Leistungsphase 3: 11 Punkte,
- Leistungsphase 4: 3 Punkte,
- Leistungsphase 5: 6 Punkte,
- Leistungsphase 6: 4 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 6 Punkte,
- örtliche Bauüberwachung: 9 Punkte.
f) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 25 Punkte,
- ab 01.01.2016: 50 Punkte.
2.2) Referenzobjekt 2: Planung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 (Bereich: Anlage 13.2 Teil a) HOAI oder Planung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, mindestens Honorarzone III (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
a) Projekttyp:
- Fußgängerbereich/Stadtplatz/Verkehrsberuhigter Bereich: 50 Punkte,
- Fußgängerbereich/Stadtplatz/Verkehrsberuhigter Bereich im Umfeld eines wichtigen ÖPNV-Knotens: 75 Punkte.
b) Stätdtebau / Denkmalschutz / Barrierefreiheit (Mehrfachauswahl möglich):
- Projekt mit Planung von gestalterischen Elementen: 25 Punkte,
- Projekt mit Einbeziehung von denkmalgeschützten Gebäuden/Straßenzügen: 25 Punkte,
- Projekt mit Erfüllung der Voragben der DIN 18040-3 oder vergleichbarren Regelungen (Barrierefreiheit): 25 Punkte.
c) Baukosten (anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen/Freianlagen, netto):
- ab 2,0 Mio. € und bis 3,5 Mio. €: 25 Punkte,
- mehr als 3,5 Mio. €: 50 Punkte.
d) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlagen oder Planung Freianlagen:
- siehe 2.1) d)
Wenn die Leistungen als Planung Freianlagen beuaftragt waren, kann bei erbrachter Leistungsphase 8 auch die örtliche Bauüberwachung als erbracht angegeben werden.
e) Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 25 Punkte,
- ab 01.01.2016: 50 Punkte.
2.3) Referenzobjekt 3: Planung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für innerstädtische Baumpflanzung (kann sich auch um Referenzprojekt 1 oder 2 handeln):
a) Umgebungbedingungen:
- Beliebige Baumpflanzung im innerstädtischen Kontext auf befestigter (Platz-) Fläche (Baum steht komplett im Belag): 10 Punkte,
- Beliebige Baumpflanzung im innerstädtischen Kontext auf befestigter (Platz-) Fläche mit Leitungschutzmaßnahmen: 15 Punkte.
b) Kosten (Kosten Anteil Baumpflanzungen, netto):
- mehr als 25.000 € und bis zu 50.000 €: 5 Punkte,
- mehr als 50.000 €: 10 Punkte,
c) Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Freianlagen nach HOAI:
- Leistungsphase 2: 2 Punkte,
- Leistungsphase 3: 2 Punkte,
- Leistungsphase 4: 1 Punkte,
- Leistungsphase 5: 3 Punkte,
- Leistungsphase 6: 1 Punkte,
- Leistungsphase 7: 1 Punkte,
- Leistungsphase 8: 5 Punkte.
d) Jahr der Baumpflanzung:
- ab 01.01.2011 und bis 31.12.2015: 5 Punkte,
- ab 01.01.2016: 10 Punkte.