Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 71. – 73. Allgäuer Festwoche - Zeltbau
Produkte/Dienstleistungen: Zelte📦
Kurze Beschreibung: Mietweise Lieferung, Auf- und Abbau von Zelten für Veranstaltungsnutzung
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 960 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kempten (Allgäu)
Beschreibung der Beschaffung:
“Mietweise Lieferung, Auf- und Abbau von Zelten zur Veranstaltungsnutzung auf der 71. – 73. Allgäuer Festwoche.
Notdienst und Service während der...”
Beschreibung der Beschaffung
Mietweise Lieferung, Auf- und Abbau von Zelten zur Veranstaltungsnutzung auf der 71. – 73. Allgäuer Festwoche.
Notdienst und Service während der Veranstaltungslaufzeiten.
Lieferumfang:
- 12 Großzelte mit Spannweiten > 10 m
- ca. 15 Kleinzelte und Pagoden mit Spannweiten < = 10 m
- diverse Anbauten wie Terrassen, Rampen und Geländer
- Notdienst und Servicebetreuung
Besondere Erschwernisse durch Lage der Baustelle im öffentlichen Raum sowie ein Geländeprofil mit starken Höhenunterschieden.
Zu allen Bauwerken werden aktuelle und geprüfte Standsicherheitsnachweise sowie, falls erforderlich, Ausführungsgenehmigungen (Baubücher) erwartet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100%
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-11 📅
Datum des Endes: 2024-09-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233114” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233114” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233114” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=233114”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-20
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Kempten (Allgäu), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform
www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Zwischen dem 20.12.2021 und 10.01.2022 können Fragen nur verzögert beantwortet werden.
Für einen Ortstermin zur Besichtigung wird um Terminvereinbarung bis zum 15.12.2021 gebeten, spätere Termine können nicht zugesichert werden.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: support@staatsanzeiger-eservices.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. o.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Kempten (Allgäu) – Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Postanschrift: Kronenstraße 8
Postort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 83125256023📞
E-Mail: vergabestelle@kempten.de📧
Fax: +49 83125256015 📠
URL: www.kempten.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 231-607939 (2021-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-02) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 231-607939
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2022/S 026-065964 (2022-02-02)