Beschreibung der Beschaffung
Mit der Ausschreibung soll für den Standort ein kompetenter Partner ermittelt werden, der durch eine professionelle Weiterentwicklung des gastronomischen Konzeptes die Gastronomie unter Berücksichtigung der konzeptionellen, gastronomischen Anforderungen wirtschaftlich effizient führen kann.
Ziel ist es, die besonderen Anforderungen der GIZ, insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit, unter strikter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, um eine optimale Mitarbeiter*innen- und Gästeverpflegung zu gestalten.
Das Betriebsrestaurant in Haus 1 verfügt über ca. 300 Sitzplätze, in Haus 3 über ca. 200 Sitzplätze und in Haus 7 über ca. 80 Sitzplätze.
Im Rahmen der Mittagsverpflegung werden am Standort Eschborn In Haus 1 und Haus 3 vier Menülinien angeboten. Diese sollen wie folgt ausgeprägt sein:
- 1 Linie vegan
- 1 Linie vegetarisch
- 1 Linie Fleisch- oder Fischgericht
- 1 Linie als GIZ-Menü
Von diesen vier genannten Menülinien, sollen täglich zwei mit konventionellen Lebensmitteln zubereitet werden, zwei als sogenannte Nachhaltigkeitsgerichte. Während die Menülinien vegetarisch, vegan sowie Fleisch- und Fischgericht frei kalkulierbar sind und individuelle Preise aufweisen können, zeichnet sich das GIZ-Menü dadurch aus, dass der Ausgabepreis des GIZ-Menüs möglichst günstig und unabhängig von der Ausprägung festgeschrieben ist. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass dieser Ausgabepreis auch die zusätzlichen Wahlkomponenten Tagessuppe, Beilagen-Salat oder Nachtisch inkludiert. Alle Gemüse- und Sättigungsbeilagen müssen mit einem Einzelpreis versehen und als separate Portionen einzeln erwerbbar sein.
In Haus 7 werden 2 Menulinien (inkl. GIZ Menu) angeboten. Hier ist darauf zu achten, dass diese 2 Menülinien in ihren Ausprägungen, den gleichen prozentualen Anteil entsprechen, die bei den 4 Menülinien in Haus 1 und Haus 3 gefordert sind (täglich ein GIZ-Essen, 50% Nachhaltigkeitsgericht etc.). Der Speiseplan kann völlig unabhängig von den Restaurants in Haus 1 und 3 geplant werden.
Das Angebot der Frühstücks- und Zwischenverpflegung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen der Mittagsverpflegung. Entsprechend sind auch hier Vielfalt, Frische und verantwortungsvoller Wareneinsatz gefordert. Ansonsten überlässt die Auftraggeberin dem/ der AN die kreative und eigenständige Konzeptgestaltung der Zwischenverpflegung.
Anforderungen an den Kaffee- und Hot-Cold-Automaten
Die bargeldlosen Automaten sind ganztägig montags bis freitags zu betreiben und zwischenzeitlich zu reinigen und nachzufüllen. Es ist darauf zu achten, dass stets eine hinreichende Anzahl an Kaffeebechern, Löffeln und Zucker sowie Süßstoff bereitgestellt sind.
Anforderungen an Konferenzbewirtung
Bei Bedarf können für Konferenzen oder Meetings Speisen und Getränke gebucht werden. Die Service-Zeiten reichen von Montag-Freitag von 07:00-18:30. Nach Absprache sind auch andere Servicezeiten zu ermöglichen.