Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Anzahl der Referenzprojekte, die die Mindestkriterien erreichen
- gewichtet mit 40%, 0-1 = 0 Punkte, 2 = 6 Punkte, 3 = 8 Punkte, 4 = 10 Punkte
2. Anzahl der Referenzprojekte, die zusätzlich zu den Mindestkriterien mindestens bei einer
Leistungsphase die Planung der Bauphysik und der Tragwerksplanung (TWP) beinhalten
- gewichtet mit 20%, 0 = 0 Punkte, 1 = 4 Punkte, 2 = 6 Punkte, 3 = 8 Punkte, 4 = 10 Punkte
3. Auftragsvolumen des größten Referenzprojektes (mindestens Objektplanung + technische
Anlagen, mindestens LPH 3 bis 6)
- gewichtet mit 10%, unter 200.000 EUR = 0 Punkte, ab 200.000 EUR = 6 Punkte, ab 600.000
EUR = 8 Punkte, ab 1.000.000 EUR = 10 Punkte
4. Anzahl Referenzprojekte zu LPH 8 (Objektüberwachung Baustelle) bei laufendem Betrieb
(mindestens Objektplanung + technische Anlagen, Honorarvolumen mind. 50.000 EUR)
- gewichtet mit 30%, 0-1 = 0 Punkte, 2 = 6 Punkte, 3 = 8 Punkte, 4 = 10 Punkte
Erfüllt ein Referenzprojekt mehr als ein Kriterium wird das Referenzprojekt für alle erfüllten Kriterien gewertet. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt nur bis zu 14 Referenzprojekte je Kriterium angegeben werden sollen. Maximal können 10 Punkte pro Kriterium erreicht werden.