890133002/21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz: — Los 1 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz, — Los 2 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz. Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab dem 12.2.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
890133002/21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz:
— Los 1 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz,
— Los 2 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab dem 12.2.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
890133002/21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz:
— Los 1 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz,
— Los 2 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab dem 12.2.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, Ministerium der Finanzen RLP, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP in Mainz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5, Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbb.rlp.de🌏
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.rlp.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-077366
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu den Ortsbegehungen:
Falls eine Ortsbegehung der Liegenschaft notwendig erscheint, ist eine Ortsbesichtigung in der 12. Kalenderwoche möglich. Nach schriftlicher Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz durch den Bieter wird ein Einladungsschreiben zur Ortsbesichtigung, mit dem genauen Zeit- und Treffpunkt rechtzeitig an den Bieter versandt. Nach Erhalt des Einladungsschreibens ist der genannte Ortstermin schriftlich zu bestätigen. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht zwingend notwendig bzw. keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes.
Zusätzliche Informationen zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los. Gewertet werden die beiden Kriterien Preis (70 %) und produktive Stunden (30 %). Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen im Allgemeinteil unter „Erläuterung der Wertungskriterien“. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 182 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
Falls eine Ortsbegehung der Liegenschaft notwendig erscheint, ist eine Ortsbesichtigung in der 12. Kalenderwoche möglich. Nach schriftlicher Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz durch den Bieter wird ein Einladungsschreiben zur Ortsbesichtigung, mit dem genauen Zeit- und Treffpunkt rechtzeitig an den Bieter versandt. Nach Erhalt des Einladungsschreibens ist der genannte Ortstermin schriftlich zu bestätigen. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht zwingend notwendig bzw. keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes.
Zusätzliche Informationen zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los. Gewertet werden die beiden Kriterien Preis (70 %) und produktive Stunden (30 %). Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen im Allgemeinteil unter „Erläuterung der Wertungskriterien“. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 182 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
890133002/21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz:
— Los 1 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz,
— Los 2 Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab dem 12.2.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Vergabeunterlagen müssen vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab dem 12.2.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist herunter geladen werden. Der Download ist kostenlos. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen in Papierform. Es gelten dafür die AGB des Vergabemarktplatzes.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung im Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung:
— Reinigungsfläche: 6 266,96 m
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Vertragsverlängerung vierteljährlich auf max. 5 Jahre
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung vierteljährlich auf max. 5 Jahre
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: — Reinigungsfläche: 7 509,92 m
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Vertragsverlängerung halbjährlich auf max. 5 Jahre
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung halbjährlich auf max. 5 Jahre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen.
2. Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagserteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagserteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
3. Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 nachzuweisen.
3. Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 nachzuweisen.
4. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer.
4. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
2. Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zu Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zu Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
3. Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zusätzlich zur Präqualifikation oder der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD ist das Formblatt „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124 LD/Unternehmensdarstellung“ ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
2. Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
2. Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
3. Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
3. Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
4. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf besonderes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
Geforderte Mindeststandards:
Geforderte Angaben gem. Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ sowie „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124_LD/Unternehmensdarstellung/Referenzen“:
Angabe von mind. 5 Referenzen, für die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Unterhaltsreinigungen durchgeführt worden sind, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort, Anschrift, Auftragsvolumen, Auftragsdauer, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion und Telefonnummer.
Angabe von mind. 5 Referenzen, für die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Unterhaltsreinigungen durchgeführt worden sind, jeweils mit Angaben zu Ausführungsort, Anschrift, Auftragsvolumen, Auftragsdauer, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Funktion und Telefonnummer.
Der Bieter hat trotz der neuen Datenschutzverordnung sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als „fehlend“.
Der Bieter hat trotz der neuen Datenschutzverordnung sicherzustellen, dass die genannten Referenzgeber zur Abgabe einer Wertung genutzt werden können, sowohl auf dem mündlichen wie auch auf dem schriftlichen Weg. Lehnen Referenzgeber die Abgabe einer Wertung ab, gilt diese jeweilige Referenz als „fehlend“.
Mindeststandards:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Referenzen zu ehemaligen und bestehenden Verträgen einzuholen, die vom Bieter in dieser Ausschreibung nicht als Referenz genannt werden. Diese durch den LBB eigenständig eingeholten Referenzen werden den vom Bieter gelieferten Referenzen gleichgestellt. Ein
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Referenzen zu ehemaligen und bestehenden Verträgen einzuholen, die vom Bieter in dieser Ausschreibung nicht als Referenz genannt werden. Diese durch den LBB eigenständig eingeholten Referenzen werden den vom Bieter gelieferten Referenzen gleichgestellt. Ein
Ausschluss erfolgt, wenn zweimal die Note 3 oder einmal die Note 4 vorliegt.
Unternehmensdarstellung (inkl. Anzahl der Festangestellten sowie der auf 450,00 EUR-Basis beschäftigten Mitarbeiter mit Angabe der Qualifikation).
— Nachweis eines z. B. nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Bindefrist) oder eines sonstigen, im Unternehmen eingeführten Qualitätsmanagementsystems,
— Nachweis eines z. B. nach DIN EN ISO 14001 zertifizierten (Gültigkeit mind. bis zum Ende der Bindefrist) oder eines sonstigen, im Unternehmen eingeführten Umweltmanagementsystems.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Regionale Vergabestelle Trier, Paulinstraße 58, 54292 Trier
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen keine Bieter oder bevollmächtigte Personen der Bieter zugegen sein.
Falls eine Ortsbegehung der Liegenschaft notwendig erscheint, ist eine Ortsbesichtigung in der 12. Kalenderwoche möglich. Nach schriftlicher Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz durch den Bieter wird ein Einladungsschreiben zur Ortsbesichtigung, mit dem genauen Zeit- und Treffpunkt rechtzeitig an den Bieter versandt. Nach Erhalt des Einladungsschreibens ist der genannte Ortstermin schriftlich zu bestätigen. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht zwingend notwendig bzw. keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes.
Falls eine Ortsbegehung der Liegenschaft notwendig erscheint, ist eine Ortsbesichtigung in der 12. Kalenderwoche möglich. Nach schriftlicher Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz durch den Bieter wird ein Einladungsschreiben zur Ortsbesichtigung, mit dem genauen Zeit- und Treffpunkt rechtzeitig an den Bieter versandt. Nach Erhalt des Einladungsschreibens ist der genannte Ortstermin schriftlich zu bestätigen. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist nicht zwingend notwendig bzw. keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes.
Zusätzliche Informationen zu den Wertungskriterien:
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los. Gewertet werden die beiden Kriterien Preis (70 %) und produktive Stunden (30 %). Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen im Allgemeinteil unter „Erläuterung der Wertungskriterien“. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Im Wertungsverfahren erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los. Gewertet werden die beiden Kriterien Preis (70 %) und produktive Stunden (30 %). Nähere Informationen erhalten Sie in den Vergabeunterlagen im Allgemeinteil unter „Erläuterung der Wertungskriterien“. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 182 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt.
Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer und bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RLP beim MWVLW Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammewr.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Internetadresse: https://mwvlw.rlp🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), Niederlassung Trier
Postanschrift: Paulinstraße 58
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
E-Mail: vergabe.trier@lbbnet.de📧
Internetadresse: http://www.lbb.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 031-077366 (2021-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
890133002 / 21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz
— Los 1: Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen
Rheinland-Pfalz in Mainz,
— Los 2: Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft.
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz.
890133002 / 21E0029 Reinigungsleistungen für 2 Ministerien des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz
— Los 1: Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium der Finanzen
Rheinland-Pfalz in Mainz,
— Los 2: Unterhaltsreinigung, Grund- und Sonderreinigungen im Bedarfsfall für das Ministerium für Wirtschaft.
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz.
MainzReinigungsfläche: 7 509,92 m
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktive Stunden pro Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Name: B & F Gebäudereinigung GmbH
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 19
18
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit
(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.