Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 90170 – Lützner Straße – Los 1
LVB-2021-007-AR
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung: Los 1: Gleis-, Tief-, Fahrleitungsbau, Verkehrsführung während der Bauzeit.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbahnhaltestellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrleitungsbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lützner Straße
04177 Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Streckenabschnitt befindet sich in den Stadtteilen Schönau und Grünau und wird durch die Straßenbahnlinien 15 und 8 bedient. Diese Straßenbahnlinien...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Streckenabschnitt befindet sich in den Stadtteilen Schönau und Grünau und wird durch die Straßenbahnlinien 15 und 8 bedient. Diese Straßenbahnlinien stellen eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Westen der Stadt Leipzig (Miltitz und Grünau Nord) und dem Zentrum dar. Im geplanten Baubereich befinden sich die Haltestellen Schönauer Ring, Parkallee und Grünauer Allee. Die Baumaßnahme umfasst auf einen Streckenabschnitt von ca. 1,5 km:
— den grundhaften Ausbau von Gleis- und Fahrleitungsanlagen,
— die Erneuerung des Blindenleitsystems sowie den Austausch der Borde an den Haltestellen,
— die Integration eines regelkonformen Z-Überweges an der Haltestelle Parkallee,
— die Erneuerung von Bahnstrom- und Niederspannungsanlagen,
— als Folgemaßnahme aus dem Bauablauf die Erneuerung des Geh- und Radweges,
— sowie etwaige Schutzmaßnahmen für die vorhandenen Baumstandorte.
Auf dem Streckenabschnitt ist bis auf die Überfahrten und der Gleisbereich in der Haltestelle „Schönauer Ring„ offene Querschwellenbauweise mit „Grüngleisschwelle“ sowie der Einbau von Rillen und Vignolschiene vorgesehen. Die Vignolschienen werden größtenteils im „Abrenn-Stumpf-Schweißverfahren“ verschweißt. Bis auf die Überfahrt Brünner Straße werden alle Überfahrten in der LVB Standardbauweise „eingedeckte Querschwelle“ ausgebildet. Für die Überfahrt Brünner Straße sind Gleistragplatten vorgesehen. Im Gleisbereich der Haltestelle „Schönauer Ring“ ist eingedeckte Querschwelle vorgesehen.
Der Auftraggeber wird in Geschäftsbesorgung für die Stadt Leipzig die Überfahrt Weißdornstraße optimieren inklusive der erforderlichen Anpassungen der Lichtsignal- und Stadtbeleuchtungsanlagen sowie Blindenleitsystem an den Übergängen u. a. Asternweg und Nelkenweg integrieren.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-24 📅
Datum des Endes: 2021-12-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-179226af290-12c611e7741f9c47” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-179226af290-12c611e7741f9c47” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-179226af290-12c611e7741f9c47” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Unternehmen haben vorzugsweise als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Unternehmen haben vorzugsweise als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die in der Auftragsbekanntmachung genannten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstigen Nachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Alternativ kann auch als vorläufiger Nachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche ab einer Auftragssumme von 250 000,00 EUR, netto, Näheres siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach VOB/B, Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entsprechend III.1.3):
— Nachweis der Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Leiter des Unternehmens das die Kampfmittelräumarbeiten ausführen soll, sowie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Entsprechend III.1.3):
— Nachweis der Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Leiter des Unternehmens das die Kampfmittelräumarbeiten ausführen soll, sowie Nachweis eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG für mindestens 2 Beschäftigte des Unternehmens,
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-23
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe a) Vergabestelle.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Beteiligung von Bietern und/oder bevollmächtigten Vertretern ist ausgeschlossen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffende Leistung nur zur Ausführung gelangt, wenn die Zustimmung des Fördermittelgebers auf...”
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffende Leistung nur zur Ausführung gelangt, wenn die Zustimmung des Fördermittelgebers auf Seiten des Auftraggebers erfolgt ist. Die Ausschreibung kann von der Vergabestelle aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Der Auftraggeber kann von dem Vorhaben Abstand nehmen, wenn die Finanzierung des Vorhabens nicht gesichert erscheint. Bewerber bzw. Bieter haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
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Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.
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Quelle: OJS 2021/S 093-245014 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Streckenabschnitt befindet sich in den Stadtteilen Schönau und Grünau und wird durch die Straßenbahnlinien 15 und 8 bedient. Diese Straßenbahnlinien...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Streckenabschnitt befindet sich in den Stadtteilen Schönau und Grünau und wird durch die Straßenbahnlinien 15 und 8 bedient. Diese Straßenbahnlinien stellen eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Westen der Stadt Leipzig (Miltitz und Grünau Nord) und dem Zentrum dar. Im geplanten Baubereich befinden sich die Haltestellen Schönauer Ring, Parkallee und Grünauer Allee. Die Baumaßnahme umfasst auf einen Streckenabschnitt von ca. 1,5 km:
— den grundhaften Ausbau von Gleis- und Fahrleitungsanlagen,
— die Erneuerung des Blindenleitsystems sowie den Austausch der Borde an den Haltestellen,
— die Integration eines regelkonformen Z-Überweges an der Haltestelle Parkallee,
— die Erneuerung von Bahnstrom- und Niederspannungsanlagen,
— als Folgemaßnahme aus dem Bauablauf die Erneuerung des Geh- und Radweges,
— sowie etwaige Schutzmaßnahmen für die vorhandenen Baumstandorte.
Auf dem Streckenabschnitt ist bis auf die Überfahrten und der Gleisbereich in der Haltestelle „Schönauer Ring“ offene Querschwellenbauweise mit „Grüngleisschwelle“ sowie der Einbau von Rillen und Vignolschiene vorgesehen. Die Vignolschienen werden größtenteils im „Abrenn-Stumpf-Schweißverfahren“ verschweißt. Bis auf die Überfahrt Brünner Straße werden alle Überfahrten in der LVB Standardbauweise „eingedeckte Querschwelle“ ausgebildet. Für die Überfahrt Brünner Straße sind Gleistragplatten vorgesehen. Im Gleisbereich der Haltestelle „Schönauer Ring“ ist eingedeckte Querschwelle vorgesehen. Der Auftraggeber wird in Geschäftsbesorgung für die Stadt Leipzig die Überfahrt Weißdornstraße optimieren inklusive der erforderlichen Anpassungen der Lichtsignal- und Stadtbeleuchtungsanlagen sowie Blindenleitsystem an den Übergängen u. a. Asternweg und Nelkenweg integrieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 093-245014
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: 90170 – Lützner Straße – Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“BG Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG/ Rhomberg Sersa Deutschland”
Postanschrift: Drescherhäuser 5c
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3514291552📞
E-Mail: sandy.robel@wolff-mueller.de📧
Fax: +49 3514291582 📠
Region: Dresden🏙️
URL: www.wolff-mueller.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Rhomberg Sersa Deutschland
Postanschrift: Bremer Straße 65
Postleitzahl: 01067
URL: germany.rhomberg-sersa.com/de🌏
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 146-389386 (2021-07-27)