A 3/A 40 - AK Kaiserberg Um- und Neubau; leitungs- und kabeltechnische Planung für die Verlegung der DB-Leitungen im Bau- und Endzustand; HOAI-Lph. 1-6 und 8
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich. Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB. Gegenstand dieses Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung der erforderlichen bauzeitlichen und endgültigen Umlegung der Betriebskabel und Kabelkanäle der Deutschen Bahn unterhalb des Bauwerks der A 3 über die stark befahrenen elektrifizierten DB-Gleise (8 Gleise).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-01.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 25_A-07731-10_02-21-5015
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich. Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung der erforderlichen bauzeitlichen und endgültigen Umlegung der Betriebskabel und Kabelkanäle der Deutschen Bahn unterhalb des Bauwerks der A 3 über die stark befahrenen elektrifizierten DB-Gleise (8 Gleise).
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich. Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung der erforderlichen bauzeitlichen und endgültigen Umlegung der Betriebskabel und Kabelkanäle der Deutschen Bahn unterhalb des Bauwerks der A 3 über die stark befahrenen elektrifizierten DB-Gleise (8 Gleise).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-06 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 172-449472
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich. Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich. Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Gegenstand dieses Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung der erforderlichen bauzeitlichen und endgültigen Umlegung der Betriebskabel und Kabelkanäle der Deutschen Bahn unterhalb des Bauwerks der A 3 über die stark befahrenen elektrifizierten DB-Gleise (8 Gleise).
Gegenstand dieses Auftrages ist die Planung und Bauüberwachung der erforderlichen bauzeitlichen und endgültigen Umlegung der Betriebskabel und Kabelkanäle der Deutschen Bahn unterhalb des Bauwerks der A 3 über die stark befahrenen elektrifizierten DB-Gleise (8 Gleise).
Es ist ein Planungskonzept für die erforderlichen Kabelverlegungen im Bahnbereich sowohl als Behelfszustand zur Umgehung des Baubereiches beim Abbruch des alten Bauwerkes, bei den Gründungs-, Verbau-, Schalungs- und Betonierarbeiten, als auch für den Endzustand nach Herstellung des Ersatzneubaus zu erstellen.
Es ist ein Planungskonzept für die erforderlichen Kabelverlegungen im Bahnbereich sowohl als Behelfszustand zur Umgehung des Baubereiches beim Abbruch des alten Bauwerkes, bei den Gründungs-, Verbau-, Schalungs- und Betonierarbeiten, als auch für den Endzustand nach Herstellung des Ersatzneubaus zu erstellen.
Für die in diesem Vertrag erbrachten Planungsleistungen sollen auch die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden und während der Bauphase die fachtechnische Überwachung erfolgen.
Der Umfang der Leistung orientiert sich an den Leistungsphasen 1 bis 6 und 8 der HOAI.
Folgende Leistungen sollen im Zuge dieses Auftrages abgedeckt werden:
1.) Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Kabelverlegungen im Bau- und Endzustand inkl. der erforderlichen Suchschachtungen für erdverlegte Kabel
2.) Untersuchung der erforderlichen Sperrpausen, hierbei sind auch die Auswirkungen von eventuell erforderlichem Schneiden und Muffen der Kabel zu berücksichtigen
3.) Abstimmung der erforderlichen Arbeiten mit den Fachdiensten der DB einschl. der entsprechenden Begehungen und Projektbesprechungen
4.) Einholung der Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten bei der DB Netz AG und ggf. Dritten (Schachtscheine)
5.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für Kabelprovisorien
6.) Untersuchung, ob abhängig vom Bauablauf ggfs. eine Mehrfachumlegung erforderlich wird
7.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für die Endverlegung in neuer Lage nach Abschluss der Brückenbauarbeiten
8.) Baubegleitung, Bauüberwachung der Ausführung des Kabelbautechnischen Projektes einschl. Vorprüfung der Rechnungslegung
9.) Teilnahme an Projektbesprechungen des Gesamtprojektes (nur in Bezug auf DB-Kabeltechnische Belange)
10.) Vorermittlung der Kosten der Verlegung der Kabel
Zusätzliche Informationen:
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: > 300.000 EUR/a
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der Erfahrung in Bezug auf Objektplanung und Bauüberwachung für leitungs- und kabelbautechnische Anlagen im Bereich der Deutsche Bahn.
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der Erfahrung in Bezug auf Objektplanung und Bauüberwachung für leitungs- und kabelbautechnische Anlagen im Bereich der Deutsche Bahn.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar ist (Kabelverlegung einer hochfrequentierten mehrgleisigen DB-Strecke).
Dieser Mindeststandard muss getrennt für mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Objektplanung sowie mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Bauüberwachung nachgewiesen werden. Bei der Benennung ist darauf zu achten, dass jeweils getrennte Mitarbeiter für die Planung und für die Bauüberwachung eingesetzt werden müssen.
Dieser Mindeststandard muss getrennt für mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Objektplanung sowie mindestens zwei Projektmitarbeiter mit Erfahrung im Bereich Bauüberwachung nachgewiesen werden. Bei der Benennung ist darauf zu achten, dass jeweils getrennte Mitarbeiter für die Planung und für die Bauüberwachung eingesetzt werden müssen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 6 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare, abgeschlossene Projekte aus dem Bereich der Anlagen- und kabelbautechnischen Planung im Bereich Brückenbau der Deutsche Bahn bei einer mehrgleisigen hochfrequentierten Strecke mit einer Leistungsumfang von mindestens 500.000 EUR als Leistung erbracht haben. Die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 sind abzudecken.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare, abgeschlossene Projekte aus dem Bereich der Anlagen- und kabelbautechnischen Planung im Bereich Brückenbau der Deutsche Bahn bei einer mehrgleisigen hochfrequentierten Strecke mit einer Leistungsumfang von mindestens 500.000 EUR als Leistung erbracht haben. Die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 sind abzudecken.
Des Weiteren müssen folgende Präqualifikationssysteme der Deutsche Bahn als Nachweis, mindestens noch 6 Monate gültig, vorgelegt werden:
- Bauleistungen
- Sicherungsleistungen
- Planung bauliche Anlagen
- Bauüberwachung
- Planung elektronische Anlagen
- Bahnstromleitungen Neu- und Umbau
- DC-S-Bahn-Stromanlagen
- Planung Leit- und Sicherungstechnik
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 8 -jähriger Berufspraxis im Bereich Planung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der mehrjährigen Erfahrung als Projektleitung für leitungs- und kabelbautechnische Anlagen im Bereich der Deutsche Bahn.
Abgeschlossenes Studium Bau- bzw. Elektroingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 8 -jähriger Berufspraxis im Bereich Planung und/oder Bauüberwachung/Bauoberleitungen. Besonders wichtig ist der Nachweis der mehrjährigen Erfahrung als Projektleitung für leitungs- und kabelbautechnische Anlagen im Bereich der Deutsche Bahn.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 10 Mitarbeiter durchgehend beschäftigt haben
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Datentransfer-System zur Projektkommunikation zwischen AG, AN und Dritten (Datenserver)
- MS-Office 2011 oder höher
- Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO
- CAD-Software, z.B. AutoCAD
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten:
Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Zur Transparenz in der Entscheidungsfindung und Vermeidung von Korruption ist eine Trennung der Verfahrensabläufe Planung, Vergabe und Abrechnung geboten. Daher ist sicherzustellen, dass die angebotenen Mitarbeiter über die jeweils vorgenannten Leistungsphasen hinaus nicht mehr in den Maßnahmenprozess eingebunden werden und waren.
Zur Transparenz in der Entscheidungsfindung und Vermeidung von Korruption ist eine Trennung der Verfahrensabläufe Planung, Vergabe und Abrechnung geboten. Daher ist sicherzustellen, dass die angebotenen Mitarbeiter über die jeweils vorgenannten Leistungsphasen hinaus nicht mehr in den Maßnahmenprozess eingebunden werden und waren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30403680-800📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680-810 📠
Internetadresse: www.autobahn.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 172-449472 (2021-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge