Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gem. RAB 30, Abschnitt 4
- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M13).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)".
- Nachweis der Herstellerqualifikation für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen aus Stahl für die
Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
2018, ZTV VZ 2011 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale
Verkehrszeichen).
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im
Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.,
RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010)
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ
2011 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 04/2019)".
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragsspezifischen
Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Weitere Details siehe Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:2