Beschreibung der Beschaffung
Die genaueren Umfänge sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Hinweis: Die Anforderungen des GEG sind einzuhalten
Vorbemerkungen
Dieser Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot liegen in
ihrer jeweils neuesten Fassung zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung,
- die technischen Regeln für die Planung und Ausführung
von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
(abc der Bitumenbahnen) aufgestellt vom Industrieverband
Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. (vdd),
- die DIN 18531 - Dachabdichtungen, -Abdichtung für nicht
genutzte Dächer,
- die Richtlinien für die Planung und Ausführung von
Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien -,
aufgestellt vom
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.,
- und die Herstellervorschriften der Hersteller.
Die UVV sind in ihrer neuesten Fassung zu beachten.
Alternativen zu dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sind
zugelassen, wenn das Hauptangebot vollständig ausgefüllt
ist und die Gleichwertigkeit der alternativ
angebotenen Materialien in allen Punkten nachgewiesen
wird.
Über die Gleichwertigkeit von Produkten und Systemen
entscheidet allein der Auftraggeber.
Alternativangebote sind getrennt auszufüllen und als solche
zu kennzeichnen. Insbesondere sind jedem Angebot die
folgenden Nachweise und Prüfzeugnisse beizufügen:
a) Genaue Leistungsbeschreibung jeder Position,
Technische Merkblätter des Herstellers, getrennt für alle
Werkstoffe, die in der Alternative genannt werden.
Die Unterlagen müssen spätestens beim Submissionstermin
mit abgegeben werden.
b) Prüfzeugnis hinsichtlich der Beständigkeit gegen Flugfeuer
und strahlende Wärme nach DIN 4102 Teil 7 bzw. DIN EN
1187
c) Prüfbericht für die Erteilung eines allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses mit Prüfberichts-Nr. für die
angebotenen Produkte.
d) Prüfzeugnis und Nachweis über Art und Lagesicherung, z.
B. vom WSP in Aachen oder BDA in Gorinchem oder
gleichwertig.
e) Nachweis der dynamischen Haftabzugfestigkeit der
THERM-Streifen von mind. 6.600 N/m²
f) Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter, VOB
A 9.7 (3)
g) Nachweis einer freiwilligen Güteüberwachung durch eine
staatlich anerkannte Materialprüfanstalt.
h) Nachweis eines funktionierenden
Qualitätsüberwachungssystems
gem. ISO 9001:2000 durch Urkunde.
i) Hinterlegte Garantieerklärung beim ZVDH von 5 Jahren für
alle Produkte, Ersatzmaterialien, Entsorgungskosten und
Folgeschäden.
j) 5-jährige Nachhaftung bei einem namhaften
Versicherungsgeber, falls der Hersteller aus verschiedenen
Gründen nicht mehr bestehen sollte.
Soweit im Text nichts anderes beschrieben ist, sind Nähte
und Stöße mindestens 8 cm breit vollflächig zu verschweißen
und anzudrücken. Die Dichtigkeit ist durch die austretende
Bitumenschweißraupe zu überprüfen. Bei bestreuten Bahnen
ist es empfehlenswert, die Bitumenschweißraupe
abzustreuen.
Die Lieferung der ausgeschriebenen Materialien ist, wenn im
Text nicht anders beschrieben, in den Einheitspreisen mit zu
berücksichtigen.
Massenangaben sind unverbindlich und müssen vom
Anbieter geprüft werden.
Bei Verwendung von Gefälledämmstoffen ist der
Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN ISO 6946 und
DIN EN 832 zu berechnen und nachzuweisen. Es sind die
Grundsätze der Energieeinsparverordnung zu beachten.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter von den
Örtlichkeiten zu überzeugen. Nachträge, die durch
Unkenntnis der Baustelle bedingt sind, werden nicht
gesondert vergütet.
Ein gemeinsames Aufmaß nach Durchführung der Arbeiten
ist vorgesehen. Die dabei festgestellten Massen werden für
beide Seiten verbindlich.
Die Abnahme erfolgt nach VOB/B § 12 als förmliche
Abnahme.
Der ausgeschriebene Dachaufbau u./od.
Abdichtungssystem sind Systemaufbauten od. Bestandteile
davon. Die Produkte, Stoffe und Abdichtungslagen sind in
Qualität, Zusammensetzung, Beschaffenheit und
gegenseitiger Verträglichkeit aufeinander abgestimmt.
Die dauerhafte Funktion des Dachschichtenpaketes lässt
sich durch regelmäßige, jährliche Inspektion der Dachflächen
sicherstellen