Beschreibung der Beschaffung
Erd-, Beton- und Maurerarbeiten
Die Leistung umfasst u. a.:
— Erdarbeiten,
— Rohbauarbeiten (Beton- u. Stahlbetonarbeiten).
1. Baustelleneinrichtung,
2. Erd-, Pflaster- u. Bitumenbelagsarbeiten,
3. Entwässerungskanalarbeiten,
4. Beton-,Stahlbeton- u. Mauerwerksarbeiten,
5. Abdichtungsarbeiten, Dämmung,
6. Einlegearbeiten,
7. Stundenlohnarbeiten.
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung in den c-Unterlagen)
Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils Letztgültigen Fassung entsprechen:
DIN 18330 – Mauerarbeiten
DIN 18331 – Beton- und Stahlbetonarbeiten
Im weiteren
DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18337 – Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser
DIN 1054 – Baugrundgründungen
DIN 1055 – Lastannahmen
DIN 4017 – Baugrund, Grundbruchberechnungen
DIN 4018 – Baugrund – Berechnung der Sohldruckverteilung und der Flächengründungen baulicher Anlagen
DIN 4030 – Beurteilung betonangreifender Wasser, Böden und Gase
DIN 4084 – Baugrund – Standsicherheitsberechnung bei Stützbauwerken
DIN 4095 – Baugrund – Drainung des Untergrundes
DIN 4321 – Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtung, Gründungen und Unterfangungen
DIN 4124 – Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumarbeiten und Verbau
DIN 4150 – Erschütterung im Bauwesen
DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau
DIN 1045 – Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung
DIN 18551 – Spritzbeton, Herstellung und Prüfung
DIN 1053 – Mauerwerk, Berechnung und Ausführung, Blatt 1 Nov. 74
DIN 18202 – Maßtoleranzen im Hochbau.
Maßgeblich für alle Bauteile, Öffnungen, Abstände usw. sind immer die Ausführungspläne. Abweichungen zu den genehmigten statischen Berechnungen und Bewehrungsplänen sind vor Ausführung aufzuzeigen.
Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
Den Anweisungen und Auflagen des Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Unterlagen dem SiGeKo mindestens 1 Woche vor Arbeitsaufnahme unaufgefordert, soweit erforderlich zur Verfügung zu stellen:
— Baustelleneinrichtungsplan,
— Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. § 5 u. 6,
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
— Gefahrstoffliste mit Mengenangaben,
— Angabe der Nachunternehmer,
(Name, Anzahl der, Beschäftigten, Einsatzdauer)
— Bauzeitenplan mit Angabe der Gewerke,
— Unterweisungsnachweis der Beschäftigten,
— arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise,
— Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft,
— Angabe des Namens des Sicherheitsbeauftragten auf der Baustelle,
— Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle.
(min. 10 % der auf der Baustelle anwesenden Beschäftigten
Müssen als Ersthelfer ausgebildet sein, min. 1 Ersthelfer muss sich auf der Baustelle befinden).
Es sind nur Bauprodukte der Bauprodukteverordnung (BauPV) mit entsprechender Kennzeichnung (CE) zu verwenden. Der Nachweis mittels Leistungserklärung ist Vor Einbau des Bauproduktes zur Prüfung der Objektüberwachung vorzulegen und durch den AN auf der Baustelle vorzuhalten.
Geltungsbereich der VOB/C
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus
— ATV/DIN 18300 – Erdarbeiten,
— ATV/DIN 18330 – Mauerarbeiten,
— ATV/DIN 18331 – Betonarbeiten,
— ATV/DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten,
— Richtlinien des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton:
Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton (Fassung 02.1984)
— das Merkblatt "Sichtbeton" der Bauberatung Zement e. V.,
— DBV Merkblatt Wasserundurchlässige Bauteile aus Beton,
— DBV Merkblatt Begrenzung der Rissebildung im Beton- und Spannbetonbau,
— DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung,
— DBV Merkblatt Betonschalungen,
— Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton gemäß Deutschem Ausschuss für Stahlbeton (DAfSt) Febr. 1984,
— Sonstige Merkblätter des DBV, die auszuführenden Arbeiten betreffend.