Beschreibung der Beschaffung
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 – Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführte Normen gelten:
— DIN 685 Geprüfte Rundstahlketten Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei Sicherheitstechnischen Anforderungen,
— DIN 3088 Drahtseile aus Stahldrähten,
— DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht; Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel.
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Regeln des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu beachten:
— BGR 165 Gerüstbau Allgemeiner Teil mit DIN 4420 (bisher ZH 1/534.0),
— BGR 166 Gerüstbau Systemgerüste (Rahmen- und Modulgerüste) (bisher ZH 1/534.1),
— BGR 167 Gerüstbau Stahlrohr-Kupplungsgerüste (bisher ZH 1/534.2),
— BGR 168 Gerüstbau Auslegergerüste (bisher ZH 1/534.3),
— BGR 169 Gerüstbau Konsolgerüste für den Hoch- und Tiefbau (bisher ZH 1/534.4),
— BGR 170 Gerüstbau Konsolgerüste für den Stahl- und Anlagenbau (bisher ZH 1/534.5),
— BGR 171 Gerüstbau Bockgerüste (bisher ZH 1/534.6),
— BGR 172 Gerüstbau Fahrgerüste (bisher ZH 1/534.7),
— BGR 174 Gerüstbau Hängegerüste (bisher ZH 1/534.9),
— BGR 175 Gerüstbau Montagegerüste in Aufzugsschächten (bisher ZH 1/534.10),
— BGR 179 Einsatz von Schutznetzen (bisher ZH 1/560),
— BGR 825 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten (bisher ZH 1/475).
Zu beachtende technische Regeln:
Güteschutz:
RAL-RG 637 Stahlgerüstbau, Gütesicherung
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Der Regelabstand der Gerüste von der Außenwand beträgt grundsätzlich 20 cm, bei Fassadenbekleidungen mit größeren Elementen (Profilbleche, Glasfassaden) 35 cm von der fertigen Wand.Auf abweichende Angaben im Leistungsverzeichnis oder bei der Anlaufbesprechung ist zu achten.
Werden Stahlrohrgerüste ausgeschrieben, so steht es dem Bieter grundsätzlich frei, Systemgerüste vorzusehen. Systemgerüste müssen eine Zulassung haben.
Sie dürfen nur entsprechend dieser Zulassung errichtet werden.
Die freie Wahl des Gerüstes durch den Bieter bzw. Auftragnehmer (Rohrgerüst oder Systemgerüst) ist dann nicht möglich, wenn im Ausschreibungstext auf den entsprechenden Teil der DIN 4420 Bezug genommen wird oder wenn die entsprechenden Kurzbezeichnungen der DIN 4420 verwendet werden.
Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Stützgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar.
Die Kennzeichnung nach DIN 4420-1 wird dadurch nicht ersetzt.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1 000 V isoliert sein.
Werden nur Teilflächen von Gebäuden eingerüstet, ist nach Nr. 5.1.2 DIN 18451 aufzumessen.
Weiteres sh. Vergabeunterlagen.