Beschreibung der Beschaffung
Planung, Lieferung und Komplett-Montierung einer Montagegrube
Die Fertigteil-Füllkammer-Montagegrube entspricht in Ihrer Grundausstattung mit allen Zubehörteilen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der UVV, VBG, DGUV 109, VBF IIIA, WHG § 62 einschließlich dem entsprechenden Regelwerk.
Das angebotene Produkt muss über eine gültige, bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt-Zulassung) Verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Fertigteilmontagegrube
Mit einer elektromotorischen Schiebeabdeckung ausgestattet sein ist eine Baumusterprüfung der Schiebeabdeckung inklusive dazugehörigem Prüfbericht einer offiziellen Prüfstelle (z. B. TÜV) mit dem Angebot einzureichen.
Fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.
Es ist eine Fertigteil-Füllkammer-Montagegrube zu planen, zu liefern und komplett zu montieren. Die einschlägigen Vorschriften (UVV, VBG, VAwS, WHG § 62, DGUV 109, BG ZH 1/494, usw.) sind bei der Planung zu beachten und einzuhalten. Die nachfolgenden Positionen beschreiben Leistungen, welche auch ohne ausdrückliche Erwähnung die kompletten Arbeiten enthalten.
Die Erd- und Wasserhaltungsarbeiten werden gesondert vergütet. Die Ver- und Entsorgungsleistungen werden bauseits bis an die Grube verlegt und angeschlossen. Die Fertigteilmontagegrube ist einteilig zu liefern.
Ein nachträgliches zusammensetzen vor Ort ist auszuschließen.
Es dürfen Fertigteilgruben in Füllkammerbauweise angeboten werden, wenn diese hinsichtlich Gesundheits-, Arbeits und Brandschutz, sowie der Gebrauchstauglichkeit gleichwertig sind und über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt-Zulassung) verfügen.
Arbeitsgruben in monolithischer Bauweise oder einwandige Fertiggruben werden als nicht gleichwertig angesehen.
Lieferung und Einbau einer Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise
Maße:
Länge:ca. 12,00 m
Breite:ca. 1,00 m i. L.
Arbeitsbereich:ca. 1,60 m i. L.
Stehhöhe:ca. 1,60 m
Sohlentiefe:ca. 1,80 m
Die angebotene Fertigteilmontagegrube, darf herstellerbedingt ca. ±5 cm von den zuvor genannten Maßen abweichen.
Die Belastung der Fertigteil-Montagegrube in Füllkammerbauweise, ist nach Verkehrslast SLW 60, DIN EN 1991-1-1:2010-12, DIN EN 1991-1-1 /
NA:2010-12, DIN-Fachbericht 101:2009-03 und DIN 4085 Beiblatt 1:2011-12
Ausgelegt.
Fahrzeuglast:
Achslast:20 to
Flächenlast:60 to
Die Montagegrube besteht aus folgenden Bauteilen:
(1) Stirnteile,
(2) Seitenwände,
(3) Grubenboden,
(4) Grubenrahmen.
Näheres siehe Leistungsverzeichnis.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten.
Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind.
Angebotsgrundlagen
Weitere Grundlagen des Angebotes sind: sind die zusätzlichen technischen Vorschriften. In der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung: Eingeführte bautechnische Bestimmungen, gültige DIN-Normen, bauaufsichtliche Bescheide und Zulassungen sowie sonstige Fachnormen und technische Vorschriften; Fachregeln und Richtlinien des Handwerks, Herstellervorschriften für das Material und dessen Verarbeitung. Berufsgenossenschaftliche, bau-, orts- und verkehrspolizeiliche Vorschriften sowie Gesetze und Richtlinien zum Umwelt- und Naturschutz.
Für die erforderliche geprüfte Statik und die Bauartenprüfungen sind die entsprechenden Bescheinigungen zusammen mit dem Angebot bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.
Näheres siehe Leistungsbeschreibung in den c_Unterlagen.