Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Referenznachweise für die Kampfmittelräumung mit nachfolgenden Anforderungen:
1.1. Die tätigen Personen des AN müssen mit den Grundlagen der Organisation der Kampfmittelräumung, der Bergungs- und Sondiertechnik, der Gefährdung durch Kampfmittel und Sicherheitsbestimmungen vertraut sein und entsprechende Unterweisungen nachweisen.
1.2. Die Kampfmittelräumfirma hat die Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich nachzuweisen
2. Qualifikationsnachweise des voraussichtlich einzusetzenden Personals:
2.1. Der Feuerwerker bzw. die vorgesehene leitende Person muss eine verantwortliche Person gem. § 19 Sprengstoffgesetz (Räumstellenleiter) sein und m Besitz eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
2.2. Räumarbeiter und Sondenführer müssen mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit in der Kampfmittelräumung nachweisen.
3. Versicherungen von Geräten:
3.1. Eingesetzte Geräte und Personal müssen über entsprechende Schadens- und Unfallversicherungen verfügen. Diese sind nachzuweisen.
4. Gültiger Präqualifikationsnachweis (PQ VOB) für den PQ-Leistungsbereich 511-08 Kampfmittelräumung.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für den vorgenannten Leistungsbereich nicht präqualifiziert ist, ist eine Eigenerklärung gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen.
Die Nachweise zu v. g. Nrn. 1.-4. gelten auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.