Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestäti-gung):
Kriterien Wichtung (v.H.)
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: 30
Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die faunistischen Untersuchungen und Kartierungen mit dem Schwerpunkt Avifauna oder vergleichbare Aufträge (siehe Seite 3, § 46 (3) Nr. 1 VgV). Der Gesamtumsatz in diesem Bereich muss mindestens 120.000 Euro (netto) betra-gen.
Wertung mit max. 3 Punkten:
größer oder gleich 180.000 Euro = 3 Punkte,
größer oder gleich 150.000 Euro = 2 Punkte,
größer oder gleich 120.000 Euro = 1 Punkt,
unter 120.000 Euro = Ausschluss.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 70
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzprojekte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die in die-sem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein.
Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet.
Nennung der Referenzprojekte mit:
Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
Auftragssumme, Darlegung der erfolgten Leistung.
Wertung: Es können max. 9 Punkt je Referenz und max. 27 Punkte insgesamt erreicht werden. Für jedes Projekt wird die Auftragssummen, die Flächengröße und die Art der Kartierung bewertet.
1. Wertung der Auftragssumme pro Referenzprojekt:
größer 80.000 Euro = 3 Punkte,
kleiner oder gleich 80.000 Euro = 2 Punkte,
kleiner oder gleich 50.000 Euro = 1 Punkt
kleiner 30.000 Euro = 0 Punkte
2. Wertung der Fläche pro Referenzprojekt:
größer als 150 Hektar = 3 Punkte
kleiner oder gleich 150 Hektar = 2 Punkte
kleiner oder gleich 100 Hektar = 1 Punkt
kleiner als 50 Hektar = 0 Punkte
3. Art der Kartierungen:
Drei oder mehr Kartierungen im Bereich Avifauna = 3 Punkte
Zwei Kartierungen im Bereich Avifauna = 2 Punkte
Eine Kartierung im Bereich Avifauna = 1 Punkt
Keine Kartierung im Bereich Avifauna = 0 Punkte