Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Objektplanung Verkehrsanlagen
Ausführungsplanung
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich Planung von Verkehrsanlagen einschließlich der Bemessung der Streckenentwässerung sowie der bauzeitlichen Verkehrsführung (in Anlehnung an Lph 5, § 47 HOAI) im Bundesfernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den o.g. Tätigkeitsbereichen im Zuge einer Bundesfernstraße aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B01 und B02), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich Entwässerungsplanung in Anlehnung an § 47 HOAI, Leistungsphase 5
- Die Leistungsphase 5 HOAI wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
- Verkehrsanlage im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
- Mindestens ein planfreier Knotenpunkt BAB
Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsplanung
Ausführungsplanung
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich Planung von konstruktiven Entwässerungseinrichtungen und vergleichbarer Entwässerungsnetze einschließlich der Bemessung der Straßenentwässerung sowie der bauzeitlichen Entwässerungseinrichtungen (in Anlehnung an Lph 5, § 43 HOAI) im Bundesfernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den o.g. Tätigkeitsbereichen im Zuge einer Bundesfernstraße aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B03 und B04), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsplanung in Anlehnung an § 43 HOAI, Leistungsphase 5
- Die Leistungsphasen 5 wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
- Konstruktiven Entwässerungseinrichtungen im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
- einer Bundesfernstraße
- Mindestens ein planfreier Knotenpunkt BAB
Objektplanung Verkehrsanlagen
Vorbereitung Vergabe
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter die maßgeblich die Planungsleistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Vorbereitung der Vergabe (in Anlehnung an Lph 6, § 47 HOAI) von Verkehrsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B05 und B06), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Verkehrsanlage im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
- Die Leistungsphase 6 HOAI wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
Für den Mitarbeiter sind EDV-Kenntnisse mit einer GAEB-Schnittstellen-konformen Ausschreibungssoftware, z.B. ARRIBA/iTWO, nachzuweisen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsplanung
Vorbereitung Vergabe
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter die maßgeblich die Planungsleistung erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Vorbereitung der Vergabe (in Anlehnung an Lph 6, § 43 HOAI) von konstruktiven Entwässerungsanlagen im Zuge von Bundesfernstraßen.
Für die benannte Person muss mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B07 und B08), das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Konstruktive Entwässerungseinrichtung im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
- Die Leistungsphase 6 HOAI wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
Für den Mitarbeiter sind EDV-Kenntnisse mit einer GAEB-Schnittstellen-konformen Ausschreibungssoftware, z.B. ARRIBA/iTWO, nachzuweisen.
Sicherheitsauditor
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Leistung erbringt mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mind. 5-jähriger Berufspraxis als Auditor für Bundesfernstraßen (Außerortsstraßen).
Der Mitarbeiter darf nicht in den Planungsprozess der Maßnahme eingebunden sein.
Der Nachweis der Qualifizierungsmaßnahme zu Auditor*in für Autobahnen [...] ist vorzulegen.
SiGe-Koordinator
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Leistung erbringt mit einer anerkannten Ausbildung (Nachweis) zum SiGe-Koordinator mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Bauausführung/SiGeKo.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar ist (Eintrag siehe Anlage B 09).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von drei auf zehn Jahre erweitert.
Der Bewerber muss mindestens für ein vergleichbares Projekt die Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (in Anlehnung an Lph 5 und 6 § 47 HOAI) im Zuge einer Bundesfernstraße erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage B 10):
- Objektplanung für Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Leistungsphasen 5 und 6
- Die Leistungsphasen 5 und 6 in Anlehnung an die HOAI wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
- Verkehrsanlage im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
- Mindestens ein planfreier Knotenpunkt
sowie für ein vergleichbares Projekt die Planungsleistungen der Objektplanungen Ingenieurbauwerke Entwässerungseinrichtungen (in Anlehnung an Lph 5 und 6 § 43 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage B 10):
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke Entwässerungseinrichtungen incl. eines Entwässerungsnetzes in Anlehnung an § 43 HOAI, Leistungsphasen 5 und 6
- Die Leistungsphasen 5 und 6 in Anlehnung an die HOAI wurden nach dem 01.01.2011 abgeschlossen
- Konstruktive Entwässerungseinrichtung im Zuge eines Neu- bzw. Ausbaus oder Gesamtinstandsetzung einer Bundesfernstraße
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens ein Projektleiter mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Projekten im Zuge von Bundesfern- oder Landesstraßen in Anlehnung an die Lph 5 und 6 nach §§ 43 und 47 HOAI.
Für die benannte Person muss mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden (Eintrag siehe Anlage B 11), das mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar ist.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- MS Office 2010 oder höher
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement
- Straßenplanungssoftware, z.B. AKG Vestra Seven
- CAD Software für die Planung von Ingenieurbauwerken, z.B. AutoCAD
- Software für die Wasserwirtschaft, z.B. rehm
- Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen