Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Entwurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten. Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte: — Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m. Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal. — Spundwand ca. 80 m und 100 m Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant. — Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m. Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert. — Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 20/N/0181/SH
Kurze Beschreibung:
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Entwurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte:
— Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m.
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
— Spundwand ca. 80 m und 100 m
Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant.
— Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m.
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
— Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Entwurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte:
— Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m.
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
— Spundwand ca. 80 m und 100 m
Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant.
— Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m.
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
— Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mansfeld-Südharz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-16 📅
Datum des Beginns: 2022-01-07 📅
Datum des Endes: 2022-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 115-302401
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3)) kostenfrei u. ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen.
Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3)) kostenfrei u. ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Entwurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Entwurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte:
— Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m.
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
— Spundwand ca. 80 m und 100 m
Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant.
— Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m.
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
— Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Die Auftragserteilung erfolgt in 4 Stufen. In Stufe 1 werden die Grundlagenermittlung und Vorplanung Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke inkl. besonderer Leistungen und der planungsbegleitenden Vermessung Lph. 1 bis 4 beauftragt.
Die Auftragserteilung erfolgt in 4 Stufen. In Stufe 1 werden die Grundlagenermittlung und Vorplanung Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke inkl. besonderer Leistungen und der planungsbegleitenden Vermessung Lph. 1 bis 4 beauftragt.
In Stufe 2 sollen in der Objekt- und Tragwerksplanung die Lph. 3 und 4 für den Ersatzneubau der Brücke sowie die Lph. 4 für die Hochwasserschutzanlagen, der LBP, optionale Grundleistungen und zusätzliche Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie, der Geotechnische Bericht sowie besondere und zusätzliche Leistungen inkl. der Begleitung des Genehmigungsverfahren beauftragt werden.
In Stufe 2 sollen in der Objekt- und Tragwerksplanung die Lph. 3 und 4 für den Ersatzneubau der Brücke sowie die Lph. 4 für die Hochwasserschutzanlagen, der LBP, optionale Grundleistungen und zusätzliche Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie, der Geotechnische Bericht sowie besondere und zusätzliche Leistungen inkl. der Begleitung des Genehmigungsverfahren beauftragt werden.
Die Stufe 3 umfasst nach Vorlage der Genehmigung die Beauftragung der Objektplanung Hochwasserschutzanlagen Lph. 5 bis Lph. 7 und Tragwerksplanung Lph. 5 (anteilig – die Grundleistungen der Lph. 5 b bis d werden Bestandteil des Bauvertrages) und Lph. 6 für den Ersatzneubau Brücke und die Hochwasserschutzanlagen sowie besondere und zusätzliche Leistungen und weitere freiberufliche Leistungen.
Die Stufe 3 umfasst nach Vorlage der Genehmigung die Beauftragung der Objektplanung Hochwasserschutzanlagen Lph. 5 bis Lph. 7 und Tragwerksplanung Lph. 5 (anteilig – die Grundleistungen der Lph. 5 b bis d werden Bestandteil des Bauvertrages) und Lph. 6 für den Ersatzneubau Brücke und die Hochwasserschutzanlagen sowie besondere und zusätzliche Leistungen und weitere freiberufliche Leistungen.
Mit der Stufe 4 werden die Lph. 8 der Objektplanung Ersatzneubau Brücke und Hochwasserschutzanlagen inkl. besonderer und zusätzlicher Leistungen und weiterer freiberuflicher Leistungen beauftragt.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen: Stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 2; 3 und 4.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen gemäß Abschnitt II.2.4): Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden vertraglich die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE AZ 15.05.asz12.01.1./00113/19/
Zusätzliche Informationen:
Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3)) kostenfrei u. ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen.
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. – jeweils mit Anlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ausführungsort Magdeburg bzw. Sitz des AG Magdeburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Eintragung in ein Handelsregister: Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1. Nachweis Eintragung in ein Handelsregister: Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Mit Teilnahmeantrag sind alle die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Zu diesem Zweck ist das Bewerbungsformular auszufüllen und alle gem. Bewerbungsformular und Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Hinweis: die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen, der vollständig ausgefüllt fristgerecht über die e-Vergabeplattform einzureichen ist. Die Einreichung per E-Mail, Fax oder Papierform ist unzulässig. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert.
Mit Teilnahmeantrag sind alle die in Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Zu diesem Zweck ist das Bewerbungsformular auszufüllen und alle gem. Bewerbungsformular und Anlage 1 zum Bewerbungsformular (Ausschlusskriterien) geforderten Erklärungen/Nachweise einschließlich Anlagen ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Hinweis: die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Bewerbungsformular sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen, der vollständig ausgefüllt fristgerecht über die e-Vergabeplattform einzureichen ist. Die Einreichung per E-Mail, Fax oder Papierform ist unzulässig. Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert.
Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform zu stellen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. Rückfragen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform zu stellen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit und Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind Bewerber insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
1.1. Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage,
1.2. werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 300 000 EUR für sonstige Schäden und die geforderte 2-fache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass, 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.2. werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 300 000 EUR für sonstige Schäden und die geforderte 2-fache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass, 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen! Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen! Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
2. Mindestjahreshonorarumsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
2.1. Fachbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke HWS gemäß § 41 ff. HOAI 2013 (Umsatz mindestens 50 750 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre)
2.2. Fachbereich Objektplanung Ingenieurbauwerke Brückenneubau gemäß § 41 ff. HOAI 2013 (Umsatz mindestens 32 400 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3
Abgeschlossenen Geschäftsjahre)
2.3. Fachbereich Objektplanung Verkehrsplanung gemäß § 49 ff. HOAI 2013 (Umsatz mindestens 9 880 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
2.4. Fachbereich Freianlagenplanung gem. § 39 und Anlage 11 HOAI 2013 (Umsatz mindestens 25 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
Mindeststandards:
Zu 1.1: Personenschäden: min. 1 500 000 EUR, Sach- und Sonstige Schäden: min. 300.000 EUR, Maximierung: 2-fach maximiert, Bescheinigung nicht älter als 12 Monate
Zu 2.1: Umsatz mindestens 50 750 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2.2: Umsatz mindestens 32 400 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2.3: Umsatz mindestens 9 880 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu 2.4: Umsatz mindestens 25 000 EUR netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
I. Referenzen:
— Referenz 1 Nachweis der Erfahrung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke, Hochwasserschutzanlagen,
— Referenz 2 Nachweis der Erfahrung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke, Brücken,
— Referenz 3 Nachweis der Erfahrung im Bereich Verkehrsanlagen gem. HOAI,
— Referenz 4 Nachweis der Erfahrung im Bereich Erstellung LBP oder/und Objektplanung Freianlagen gem. HOAI,
— Referenz 5 Nachweis der Erfahrung im Bereich Tragwerksplanung gem. HOAI.
II. Angaben zum Projektleiter
Angabe des Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des Projektleiters: Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer Hochwasserschutz, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Angabe des Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des Projektleiters: Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer Hochwasserschutz, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
III. Angaben zum stv. Projektleiter Hochwasserschutzanlagen
Angabe des stv. Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des stv. Projektleiters: Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Hochwasserschutzanlagen in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Angabe des stv. Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des stv. Projektleiters: Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Hochwasserschutzanlagen in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
IV. Angaben zum stv. Projektleiter Brückenbau
Angabe des stv. Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des stv. Projektleiters: Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Angabe des stv. Projektleiters und dessen Ausbildungsnachweis (Nachweis der fachlichen Eignung durch Eintrag in ein Berufsregister oder durch Abschluss eines technischen Studiums an der Universität / Fachhochschule (Studiennachweis (und Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Nachweis durch Lebenslauf), persönliche Referenz des stv. Projektleiters: Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Mindeststandards:
Zu II:
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer Hochwasserschutz, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
— Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer Hochwasserschutz, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Zu III:
— Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
— Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Zu IV:
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerk,
— Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von konstruktiven Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
— Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von konstruktiven Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2), (3) VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsformular beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsformular beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen TA anhand einer Bewertungsmatrix (Anl. 2 v. Bewerbungsformular), wobei pro Auswahlkriterium 0, 1, 2 oder 3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können max. 300 Pkt. erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen TA anhand einer Bewertungsmatrix (Anl. 2 v. Bewerbungsformular), wobei pro Auswahlkriterium 0, 1, 2 oder 3 Pkt. vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Es können max. 300 Pkt. erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung:
1. Einreichung über e-Vergabe-Plattform u. Einhaltung Abgabefrist (Ausschluss von TA, eingereicht per Post, EMail o. Fax),
2. Unterschrift in Textform auf dem Bewerbungsformular,
3. Vollständigkeit,
4. Fachliche Richtigkeit,
5. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden,
6. Art der Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung in Textform gezeichnet, falls erforderlich,
8. Unabhängigkeit von Ausführungs-/Lieferinteressen,
9. Mehrfachbewerbungen,
10. Nachunternehmern ohne Eignungsleihe, falls erforderlich,
11. Eignungsleihe – Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. §47(1) VgV 2016, bei Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen in Textform gezeichnet, falls erforderlich,
12. Handelsregisterauszug,
13. Bestätigung Nichtvorliegen zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB u. ggf. Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB,
14. Berufshaftpflicht,
15. Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit – Umsätze der letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre fürObj.-pl. HWS sowie Brücke, Verkehrsanlagenplg., TWPl. und Freianlagenplg.
22. Angabe Projektleiter (PL) u. Ausbildungsnachweis,
23. Pers. Ref. PL gem. Auswahlkriterium 2.2),
24. Angabe stv. Projektleiter HW-schutz (stv. PL) u. Ausbildungsnachweis,
25. Pers. Ref. stv PL gem. Auswahlkriterium 3.2),
26. Angabe stv. Projektleiter Brückenbau (stv. PL) u. Ausbildungsnachweis,
27. Pers. Ref. stv PL gem. Auswahlkriterium 4.2).
Auswahlkriterien:
1. Fachliche Eignung – Referenzen; 67 %:
1.1 Referenz 1 – Nachweis der Erfahrung im Bereich Obj.-pl. IBW gem. HOAI:
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich HWS-Anlagen, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 25 %.
1.2 Referenz 2 – Nachweis der Erfahrung im Bereich Obj.-pl. IBW:
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich Brückenbau, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 13 %.
1.3 Referenz 3 – Nachweis der Erfahrung im Bereich Verkehrsanlagen gem. HOAI:
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich Planung Anschlussbereiche zwischen Bestandsstraße und Brücken(ersatz)neubau, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 10 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich Planung Anschlussbereiche zwischen Bestandsstraße und Brücken(ersatz)neubau, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 10 %.
1.4 Referenz 4 – Nachweis der Erfahrung im Bereich Erstellung LBP oder/und Obj.-pl. Freianlagen gem. HOAI:
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen und/oder Erstellung LBP im Zusammenhang mit HWS_Anlagen im innerstädtischen Bereich, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 11 %
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen und/oder Erstellung LBP im Zusammenhang mit HWS_Anlagen im innerstädtischen Bereich, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 11 %
1.5 Referenz 5 – Nachweis der Erfahrung im Bereich TWPl. gem. HOAI:
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich der TWPl. aus dem Bereich konstr. Ing.-bau, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 8 %
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vergleichbare Referenz aus dem Bereich der TWPl. aus dem Bereich konstr. Ing.-bau, in den letzten 10 Jahren bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung) oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht) 8 %
2. Fachliche Eignung – Qualifikation des Projektleiters; 15 %
2.1 Berufspraxis des Projektleiters als ausführender oder leitender Fachmann in der Planung von HWS-Anlagen;
2.2 Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer HWS, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.2 Mitwirkung des Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich innerstädtischer HWS, in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
3.1 Berufspraxis des stellv. Projektleiters als Fachmann in der Planung in der Planung von HWS-Anlagen
3.2 Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich HWS-Anlagen in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.2 Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 3-7) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich HWS-Anlagen in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht)
4.1 Berufspraxis des stellv. Projektleiters als Fachmann in der Planung von Brückenbauwerken,
4.2 Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4.2 Mitwirkung des stellv. Projektleiters in leitender Funktion (Planung von Ingenieurbauwerken mind. in den LPH 1-5) bei mind. einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Brückenbau in den letzten 10 Jahren fertiggestelltes Vorhaben, Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung oder geplantes Vorhaben (mind. Vorlage Planrecht).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen.
2) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. Pkt. I.3) kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung.
2) Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vorgegebene Bewerbungsformular, das um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Die Vergabeunterlagen stehen unter dem Link gem. Pkt. I.3) kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung.
3) Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist fristgerecht elektronisch über die e-Vergabeplattform einzureichen.
4) Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen (s. Anlage 1 zum Bewerbungsformular) führt zur Nichtbeteiligung im weiteren Verfahren.
5) Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Interessierte, welche sich nicht über die e-Vergabeplattform registrieren, werden nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich Regelmäßig über den benannten Link eigenständig, jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 5 Tage vor Abgabefrist gem. IV.2.2) (Holpflicht), zu informieren haben. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass Rückfragen hinsichtlich spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Abgabefrist (über die e-Vergabeplattform) vorliegen müssen. Zur Beantwortung später oder nicht in Textform bzw. elektronisch eingehender Fragen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Für die Beantwortung der gestellten Fragen werden unter dem Link gem. Pkt. I.3) Bewerberinformationen zu Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrags/Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den zusätzlichen Bewerberinformationen gelten die Antworten der Bewerberinformationen.
5) Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können unter dem Link gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Interessierte, welche sich nicht über die e-Vergabeplattform registrieren, werden nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich Regelmäßig über den benannten Link eigenständig, jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 5 Tage vor Abgabefrist gem. IV.2.2) (Holpflicht), zu informieren haben. Der Auftraggeber weist daraufhin, dass Rückfragen hinsichtlich spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Abgabefrist (über die e-Vergabeplattform) vorliegen müssen. Zur Beantwortung später oder nicht in Textform bzw. elektronisch eingehender Fragen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Für die Beantwortung der gestellten Fragen werden unter dem Link gem. Pkt. I.3) Bewerberinformationen zu Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrags/Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den zusätzlichen Bewerberinformationen gelten die Antworten der Bewerberinformationen.
6) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
8) Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen.
9) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungszeit in engen Intervallen gem. Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
9) Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungszeit in engen Intervallen gem. Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
10) Für Ausarbeitung Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
11) Alle Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung und der Mustervertrag dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden diese Unterlagen allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als endgültige verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
11) Alle Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung und der Mustervertrag dienen der Information. Mit Angebotsaufforderung werden diese Unterlagen allen im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern als endgültige verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor.
12) Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 115-302401 (2021-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwas-serrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Ent-wurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte:
- Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
- Spundwand ca. 80 m und 100 m
Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant.
- Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
- Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwas-serrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Ent-wurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Die Vorzugsvariante untergliedert sich in die nachstehenden Teilabschnitte:
- Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m
Die Hochwasserschutzmauer dient dem Schutz der Innenstadt von Hettstedt vor einem HQ100 und dem Erreichen des Schutzniveaus in diesem Bereich. Da die Überflutungsflächen in diesem Bereich überschaubar sind, beeinflusst diese Maßnahme die hydraulischen Gegebenheiten der Wipper nur marginal.
- Spundwand ca. 80 m und 100 m
Zwischen Station 0+610 und 0+700 sowie im Bereich des Hettstedter Arbeitsamtes wird eine Spundwand zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes geplant.
- Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m
Die geplante Profilaufweitung ist in den kritischen Bereichen, wo die Wasserspiegellage des HQ100 stark ausufert, anzusetzen. Hierbei werden die Flussprofile mit einer überströmbaren Berme mit einer Breite von 6 m und einer Böschung mit einer Neigung von 1:2 an das vorhandene Gelände angepasst. Die Berme ist so zu gestalten, dass eine Gewässerunterhaltung von der Berme aus möglich ist. Zudem ist die Berme so herzustellen, dass dessen Oberkante min. 0,4 m über der Wasserspiegellage des MQ liegt. Die verhindert das Ausufern des MQ. Die Sohle und das rechte Ufer der Wipper bleiben erhalten. Durch die Profilaufweitung senkt sich die Wasserspiegellage des HQ100 im Bereich der Profilauf-weitung bis zu 0,51 m. Im Bereich wo es noch zu einer Ausuferung der Wipper kommt, ist die Böschung an das Schutzniveau anzupassen. Weiterhin wird der ungünstige Flussverlauf von km 38+400 bis 38+500 optimiert.
- Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Im Bereich der Gewässerumverlegung bei km 38+450 ist es notwendig, die vorhandene Brücke zurückzubauen und zu ersetzen. Eine Planung gibt es dafür noch nicht. Somit sind in der ersten Leistungsstufe für den Brückenneubau die Leistungsphasen 1-2 der Objekt- und Tragwerksplanung zu erarbeiten.
Gesamtwert des Auftrags: 359928.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ausschreibungsunterlagen stehen über Portal der eVergabe-online.de (s. Pkt. I.3)) kostenfrei u. ohne Registrierung zur Verfügung:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. - jeweils mit Anlagen.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwas-serrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Ent-wurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
Während eines extremen Hochwasserereignisses im April 1994 kam es in der Ortslage Hettstedt zu starken Überschwemmungen bewohnter Gebiete und hohen Sachschäden. In der Folge wurden durch den LHW mehrere Untersuchungen zur Verbesserung der Hochwasserschutzsituation entlang der Wipper in Auftrag gegeben. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde darin der Bau eines Hochwas-serrückhaltebeckens oberhalb der Ortslage Wippra und der Schutz von Siedlungen durch örtliche Maßnahmen beschlossen. Im Jahr 2008 wurde die Vorplanung zu der Maßnahme erfasst. Hierbei wurde eine Variantendiskussion zu möglichen Maßnahmen untersucht und letztlich eine Vorzugsvariante entwickelt, welche im Ent-wurf weiter betrachtet wurde. Hierbei soll der Fließquerschnitt der Wipper im überwiegenden Teil der Maßnahme aufgeweitet werden. Dazu erfolgen das Auskoffern der westlichen Uferbereiche und der Bau einer Spurrinnenfahrbahn zur Bewirtschaftung des Fließgewässers. In Bereichen mit grenznaher Bebauung erfolgt der Einsatz von Spundwänden bzw. der Bau einer Hochwasserschutzmauer. Der hier zur Rede stehende Abschnitt im Zuständigkeitsbereich des Flussbereiches Sangerhausen hat eine Länge von ca. 1.260 m und liegt zwischen Wipperkilometer 37+750 und 39+200. Für den zu planenden Abschnitt wurde 2008 die Vorplanung und 2015 die Entwurfsplanung erarbeitet. Im Ergebnis der Vorplanung und der Entwurfsplanung wurde eine Vorzugsvarianten abgestimmt, die es gilt in den folgenden Leistungsstufen bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben, den Umfang der Bauleistungen auszuschreiben und in der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme zu begleiten.
- Hochwasserschutzmauer mit einer Gesamtlänge von 114 m
- Spundwand ca. 80 m und 100 m
- Profilaufweitung mit einer Gesamtlänge von 900 m
- Ersatzneubau der Brücke 69 AM Mühlgraben
Die Stufe 3 umfasst nach Vorlage der Genehmigung die Beauftragung der Objektplanung Hochwasserschutzanlagen Lph. 5 bis Lph. 7 und Tragwerksplanung Lph. 5 (anteilig - die Grundleistungen der Lph. 5 b bis d werden Bestandteil des Bauvertrages) und Lph. 6 für den Ersatzneubau Brücke und die Hochwasserschutzanlagen sowie besondere und zusätzliche Leistungen und weitere freiberufliche Leistungen.
Die Stufe 3 umfasst nach Vorlage der Genehmigung die Beauftragung der Objektplanung Hochwasserschutzanlagen Lph. 5 bis Lph. 7 und Tragwerksplanung Lph. 5 (anteilig - die Grundleistungen der Lph. 5 b bis d werden Bestandteil des Bauvertrages) und Lph. 6 für den Ersatzneubau Brücke und die Hochwasserschutzanlagen sowie besondere und zusätzliche Leistungen und weitere freiberufliche Leistungen.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. - jeweils mit Anlagen.
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Ausschluss- u. Auswahlkriterien); Unterlagen für Verhandlungsverfahren nur zur Info (im Bewerbungsverfahren nicht auszufüllen!): Angebotsbedingungen, Leistungsbeschreibung Vertragsmuster etc. - jeweils mit Anlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-20 📅
Name: IPP Hydro Consult GmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 15
Postort: Cottbus - Chóśebuz
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland 🇩🇪 Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 359928.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Sämtliche Kommunikation erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-MailAdresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicherzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2021/S 252-671073 (2021-12-23)