Abbruch- und Erdbauarbeiten – Badstüberstr

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Neuwoges) plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden. Dazu werden die Abbruch- und Erdbauarbeiten ausgeschrieben. Das Grundstück ist nicht bebaut. Gleichzeitig mit der Leistung werden archäologische Ausgrabungen stattfinden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-22 Auftragsbekanntmachung
2021-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Kurze Beschreibung:
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (Neuwoges) plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden. Dazu werden die Abbruch- und Erdbauarbeiten ausgeschrieben. Das Grundstück ist nicht bebaut. Gleichzeitig mit der Leistung werden archäologische Ausgrabungen stattfinden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Heidenstr. 6
Postleitzahl: 17034
Postort: Neubrandenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuwoges.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@neuwoges.de 📧
Telefon: +49 395/4501-170 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E67796124 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-26 📅
Datum des Beginns: 2021-05-07 📅
Datum des Endes: 2021-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 040-096798
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff: „[01/21_VST]“. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, — in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, — in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Neuwoges plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.
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Bei entsprechender Planung ist eine Wohnhausbebauung der Badstüberstraße als auch im mittleren Bereich des Grundstücks (Flurstück 542/1) geplant. Die sich unmittelbar an die Badstüberstraße anschließende Wohnbebauung stellt sich in Form eines Reihenhauskomplexes dar, welcher sich aus 3 leicht versetzt angeordneten Wohnhäusern zusammensetzt.
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Eine Unterkellerung dieses Gebäudekomplexes ist nicht vorgesehen.
Für die im mittleren Bereich des Flurstückes angeordnete Wohnbebauung ist eine vollständige Unterkellerung in Form einer Tiefgarage vorgesehen. Hier entstehen 2 baugleiche Baukörper in Form von sogenannten Punkthäusern. Die geplante Gründungstiefe der Tiefgarage liegt bei ca. 3,10 m unter Geländeoberkante. Der Bebauungsstandort wird im östlichen Bereich durch die 5.Ringstraße und im nördlichen Bereich durch die Badstüberstraße begrenzt. Im westlichen sowie südlichen Bebauungsbereich schließen sich mit wechselndem Abstand Verkehrsflächen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude an. Der geplante Bebauungsbereich stellt sich als eine relativ eben liegende Ödlandfläche dar, wobei gegenwärtig Teilbereiche als Parkplatz genutzt werden.
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Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsplanung wird eine Baugenehmigung für die Erdbauarbeiten, samt der Errichtung eines „Berliner Verbaus“, beantragt. Aufgrund der nah angrenzenden Straßen Badstüberstraße und 5. Ringstraße, inklusive der bestehenden Grundleitungen, ist im Zuge der Erdbaumaßnahme ein straßenbegleitender Verbau zu errichten.
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Die straßenseitigen Verbau-Träger sind HE-B 260 Profile mit einem Abstand von 1,0m und einer gesamten Länge von ca. 8,0m geplant. Im südwestlichen Bereich des Grundstückes, also rückseitig der Straßen, können die Erdbauarbeiten mit freien Böschungen im Lastabtragungswinkel von 45Grad, ausgeführt werden. Die unterschiedlichen Positionen der Stahlträger (HE-B Träger und alternativ HE-A Träger im hofseitigen Bereich) sowie deren Abstandslängen zueinander, sind ebenfalls dem Lageplan „Erdbauarbeiten u. Verbau“ und der Verbaustatik zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Badstüberstr. in 17033 Neubrandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124),
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 5 Jahren. Falls Referenzen von Dritten (z. B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen („Eignungsleihe“), muss deren Verfügbarkeit für das Projekt sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Sie wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache.
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] müssen erfüllt werden.
c) Unterzeichnung der Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn (siehe Unterlagen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.neuwoges.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E67796124 🌏
Internetadresse: https://portal.evergabemv.de/E67796124 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff: „[01/21_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
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Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
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— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: OJS 2021/S 040-096798 (2021-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden. Dazu werden die Abbruch- und Erdbauarbeiten ausgeschrieben. Das Grundstück ist nicht bebaut. Gleichzeitig mit der Leistung werden archäologische Ausgrabungen stattfinden.
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Gesamtwert des Auftrags: 505809.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 231-607620
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 040-096798
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[01/21_VST]“. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Angebote sind elektronisch in Textform oder schriftlich einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, — in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, — in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, — in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die NEUWOGES plant für den Standort Stadt Neubrandenburg Badstüberstraße/ 5. Ringstraße, den Bau eines Wohnquartiers, welches sich aus 5 Wohnhäusern zusammensetzt. Teilweise sollen diese mit einer Tiefgarage errichtet werden. Die Verortung kann dem beigefügtem Lageplan entnommen werden.
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Für die im mittleren Bereich des Flurstückes angeordnete Wohnbebauung ist eine vollständige Unterkellerung in Form einer Tiefgarage vorgesehen. Hier entstehen zwei baugleiche Baukörper in Form von sogenannten Punkthäusern. Die geplante Gründungstiefe der Tiefgarage liegt bei ca. 3,10m unter Geländeoberkante. Der Bebauungsstandort wird im östlichen Bereich durch die 5.Ringstraße und im nördlichen Bereich durch die Badstüberstraße begrenzt. Im westlichen sowie südlichen Bebauungsbereich schließen sich mit wechselndem Abstand Verkehrsflächen sowie Wohn- und Wirtschaftsgebäude an. Der geplante Bebauungsbereich stellt sich als eine relativ eben liegende Ödlandfläche dar, wobei gegenwärtig Teilbereiche als Parkplatz genutzt werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-06 📅
Name: Munzinger Entsorgungs GmbH
Postort: Lindetal
Land: Deutschland 🇩🇪
Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 505889.71 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[01/21_VST]“.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 231-607620 (2021-11-24)