Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abbruch- und Rückbauarbeiten, Universität des Saarlandes, Campus Homburg, Neubau Prosektur Präparation
21 E 05667”
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Abbruch- u. Rückbauarbeiten, Universität des Saarlandes, Campus Homburg, Neubau Prosektur Präparation”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität des Saarlandes Campus Homburg 66421 Homburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Universitätsgelände der Stadt Homburg soll ein Neubau der Prosektur/Präparation, der Anatomie sowie Lehrflächen der Biophysik und Physiologie...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Universitätsgelände der Stadt Homburg soll ein Neubau der Prosektur/Präparation, der Anatomie sowie Lehrflächen der Biophysik und Physiologie (PPBP)
für die medizinische Fakultät errichtet werden. Hierzu werden die Gebäude 58 und 59 vollständig rückgebaut, um Platz im zentralen Bereich für den Neubau der Universität Homburg zu schaffen. Das Gebäude 58 stammt aus dem 19. Jahrhundert. Es wurde überwiegend mit Laborräumen ausgestattet. Es verfügt über drei Geschosse und ist voll unterkellert, der vorhandene Spitzboden ist nicht ausgebaut. Das Dach ist überwiegend als Satteldach mit Aufbauten ausgebildet.
Der Umbaute Raum des Gebäudes 58 beträgt ca. 13.000 m³, die Abmessungen im UG betragen ca. 42,0 m x 18,0 m, in den übrigen Geschossen ca. 42,0 m x 15,0 m, die Gebäudehöhe von UG bis Dachboden beträgt ca. 14,2 m und bis zum First ca. 19,8 m.
Das Gebäude 59, mit vorgelagertem Treppenhaus, stammt aus dem 60 - 70iger Jahren und wurde ebenfalls hauptsächlich für Laborräume genutzt. Das Gebäude 59 verfügt über vier
Geschosse und ist voll unterkellert. Die Dachkonstruktion ist als Flachdach ausgebildet. Über einen Durchgang gelangt man zum Gebäude 58.
Der Umbaute Raum des Gebäudes 59 beträgt ca. 8.000 m³, die Abmessungen des Hauptbaus betragen ca. 12,5 m x 30,5 m, die des Treppenhauses ca. 5,0 m x 4,5 m, die Gebäudehöhe von UG bis Attika beträgt ca. 20,7 m, und bis zur Oberkante der Dachaufbauten ca. 23,0 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-28 📅
Datum des Endes: 2022-07-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 1 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 2 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweise gemäß § 6a EU Nr. 3 i.V.m. § 6d VOB/A 2019.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-08
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-08
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesverwaltungsamt, Hardenbergstr. 6, 66119 Saarbrücken
Vergabestelle, 3. OG rechts”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nach § 14 EU VOB/A 2019 sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681-5014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681-5013506 📠
URL: https://www.saarland.de/DE/home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag nach Abschnitt VI.4.1) ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 194-504159 (2021-10-01)