Abbrucharbeiten Seilerweg

Landratsamt Starnberg

Auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs in Starnberg sollen die Bestandsgebäude abgebrochen werden und die Freiflächen entsiegelt werden, um den Neubau der Fachoberschule zu ermöglichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs in Starnberg sollen die Bestandsgebäude abgebrochen werden und die Freiflächen entsiegelt werden, um den Neubau der Fachoberschule zu ermöglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Starnberg
Postanschrift: Strandbadstr.
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1395a1-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1395a1-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-122426
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 473 344 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schadstoffbeseitigung, die Entkernung und der Abbruch (inkl. Entsorgung) von fünf Gebäuden sowie die Entsiegelung der angrenzenden Freiflächen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 473 344 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Mehr anzeigen
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
Mehr anzeigen
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Zulassung/Genehmigung durch zuständige Gewerbeaufsicht zur Durchführung von Arbeiten an Schwachgebundenen Asbestprodukten nach Anhang III Nr. 2 Ziffer 2.4.2 (4) Gefahrstoffverordnung.
Die Genehmigung ist dem Angebot in Kopie beizufügen.
2. Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen.
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Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zulassung/Genehmigung durch zuständige Gewerbeaufsicht zur Durchführung von Arbeiten an Schwachgebundenen Asbestprodukten nach Anhang III Nr. 2 Ziffer 2.4.2 (4) Gefahrstoffverordnung.
Die Genehmigung ist dem Angebot in Kopie beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
Zusätzliche Informationen:
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1395a1-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 S.
1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbyern@reg.ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Telefon: +49 8151148629 📞
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Fax: +49 815114811629 📠
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 050-122426 (2021-03-08)