Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauchschnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank). Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AL01195886
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauchschnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauchschnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-060207
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauchschnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauchschnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages quartalsweise verlängern, höchstens jedoch bis zum 31.3.2032 (Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages quartalsweise verlängern, höchstens jedoch bis zum 31.3.2032 (Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort ist die Insel Borkum (PLZ 26757)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Mindeststandards:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf die
— sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 5 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf
— die sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 5 000 Einwohnern
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Mindeststandards:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf die
— sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 5 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf
— die sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 5 000 Einwohnern
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2027 bis 2031
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Verbindliche Angabe zum Anteil der eingesetzten Ein- und Mehrkammerfahrzeuge für die Abfuhr von Rest- und Grünabfall,
— Verpflichtungserklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
— Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— Logistikkonzept,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen ("DUn"); vom DUn: Auszug Handels-/Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge an Abfällen der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen ("DUn"); vom DUn: Auszug Handels-/Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge an Abfällen der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, nach gesonderter Aufforderung des AG (siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge Abfälle der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jeweiligen Nachunternehmers zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.
— sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, nach gesonderter Aufforderung des AG (siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf sackgebundene oder behältergestützte Abfuhr von Abfällen sowie Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll und Elektrogeräten im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge Abfälle der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jeweiligen Nachunternehmers zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.
4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) erhältlich. Sie stehen dort kostenfrei und frei zugänglich zum Download zur Verfügung (Suchwort: AL01195886). Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) erhältlich. Sie stehen dort kostenfrei und frei zugänglich zum Download zur Verfügung (Suchwort: AL01195886). Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den AG vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den AG vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9YT5T
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 025-060207 (2021-02-01)
Ergänzende Angaben (2021-03-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zu Ziffer II.2.5): Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu Abschnitt V): Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DDUS
Zu Ziffer II.2.5): Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu Abschnitt V): Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DDUS
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis unter Berücksichtigung von Umweltkosten (siehe Vergabeunterlagen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.5): Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu Ziffer II.2.5): Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu Abschnitt V): Das Vergabeverfahren wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DDUS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 079-203472 (2021-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: AL01318404
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauch schnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauch schnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Hinzu kommt hinsichtlich der Abfallgroßbehälter für hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (660 l- und 1 100 l-Behälter) sowie für Altpapier (1 100 l-Behälter) der Behälteränderungsdienst.
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung.
Zu Ziffer II.2.5: Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu den Abschnitten IV und V: Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 025-060207 wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert. Es wurden ausschließlich die Bieter, die im offenen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DHMS.
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung.
Zu Ziffer II.2.5: Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu den Abschnitten IV und V: Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 025-060207 wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert. Es wurden ausschließlich die Bieter, die im offenen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DHMS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauch schnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen, die behältergestützte Sammlung und der Transport von Altpapier und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sammlung und Transport von Sperrmüll und Elektroaltgeräten, Baum- und Strauch schnitt inkl. Weihnachtsbäumen sowie Küchen- und Kantinenabfällen (Drank).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb
Friesenstraße 33/35
26789 Leer
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-16 📅
Name: Nehlsen Ostfriesland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gewerbestraße 33
Postort: Südbrookmerland
Postleitzahl: 26624
Land: Deutschland 🇩🇪 Aurich🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung.
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Daten unterliegen der Geheimhaltung.
Zu Ziffer II.2.5: Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu Ziffer II.2.5: Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat das Angebot mit den geringsten Jahreskosten. Hierbei wurden auch Umweltkosten berücksichtigt, die in Anlehnung an das UBA ermittelt wurden und deren Berücksichtigung bei der Angebotsbewertung sich aus den Vergabeunterlagen ergab.
Zu den Abschnitten IV und V: Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 025-060207 wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert. Es wurden ausschließlich die Bieter, die im offenen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Zu den Abschnitten IV und V: Das offene Vergabeverfahren mit der Bekanntmachungs-ID 2021/S 025-060207 wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben. Daher wurde unmittelbar im Anschluss an die Aufhebungsentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Die Bedingungen des offenen Verfahrens wurden nicht verändert. Es wurden ausschließlich die Bieter, die im offenen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DHMS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mit Ablauf des 16.7.2021 verstrichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mit Ablauf des 16.7.2021 verstrichen.