1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Verbindliche Angabe zum Anteil der eingesetzten Ein- und Mehrkammerfahrzeuge für die Abfuhr von Rest- und Grünabfall,
— Verpflichtungserklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG
— Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— Logistikkonzept,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug Handels-/Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge an Abfällen der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
— sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, nach gesonderter Aufforderung des AG (siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge Abfälle der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jeweiligen Nachunternehmers zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (
https://vergabe.niedersachsen.de) erhältlich. Sie stehen dort kostenfrei und frei zugänglich zum Download zur Verfügung (Suchwort: AL01195885). Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den AG vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9YT51.