Abfallentsorgung in Hostmar über Kommunal Agentur NRW

Stadt Horstmar

Abfallentsorgung in der Stadt Horstmar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-21 Auftragsbekanntmachung
2021-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung: Abfallentsorgung in der Stadt Horstmar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Horstmar
Postanschrift: Kirchplatz 1-3
Postleitzahl: 48612
Postort: Horstmar
Kontakt
Internetadresse: http://www.kommunalagentur.nrw 🌏
E-Mail: haberhausen@kommunalagentur.nrw 📧
Telefon: +49 211/43077-127 📞
Fax: +49 211 / 43077-22 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35963844 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E35963844 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-319818
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Es ist keine Öffentlichkeit zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 AED 💰
Bezeichnung des Loses: Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Altpapier
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Altpapier.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 AED 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Bau und Betrieb des Wertstoffhofs
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Bau und Betrieb des Wertstoffhofs.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Horstmar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
HR-Auszug, Entsorgungsfachbetrieb, die vollständige Liste ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es ist keine Öffentlichkeit zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35963844 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: 48147
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 121-319818 (2021-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abfallentsorgung in der Stadt Horstmar
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 211/43077-22 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 191-496787
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 121-319818
ABl. S-Ausgabe: 191

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Altpapier
Bau und Betrieb des Wertstoffhofs

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,20
Preis (Gewichtung): 0,8
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-25 📅
Name: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG
Postort: Greven
Land: Deutschland 🇩🇪
Steinfurt 🏙️
Name: REMONDIS GmbH & Co.KG
Postort: Bochum
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 191-496787 (2021-09-27)