Kern des Dienstleistungsauftrages sind Leistungen der Abfuhrlogistik zur Entsorgung von Abfällen (Restmüll aus privaten Haushalten, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bioabfall, PPK/Sperrmüllsammlung und E-Schrotterfassung), Einsammlung und Transport zu vorgegebenen Bestimmungsorten, Betrieb von Sortierschleifen, Umschlag und Sonderabfallzwischenlager U(mit Schadstoffsammlung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH
Postanschrift: Hohle Gasse 3
Postort: Husum
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4841-89480📞
E-Mail: michael.stuermann@awnf.de📧
Fax: +49 4841-894825 📠
Region: Nordfriesland🏙️
URL: www.awnf.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVER41B/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Backes und Voß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Wittenberger Weg 17
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 461-1449141📞
E-Mail: koehler@rabv.de📧
Fax: +49 461-1449145 📠
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.rabv.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVER41B🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Kommunale Gesellschaft (GmbH) mit einem Kreis (Nordfriesland) als alleinigem Gesellschafter”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallentsorgung (Logistik)
18.08.2021_ek_VOL/A
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Kern des Dienstleistungsauftrages sind Leistungen der Abfuhrlogistik zur Entsorgung von Abfällen (Restmüll aus privaten Haushalten, hausmüllähnlicher...”
Kurze Beschreibung
Kern des Dienstleistungsauftrages sind Leistungen der Abfuhrlogistik zur Entsorgung von Abfällen (Restmüll aus privaten Haushalten, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bioabfall, PPK/Sperrmüllsammlung und E-Schrotterfassung), Einsammlung und Transport zu vorgegebenen Bestimmungsorten, Betrieb von Sortierschleifen, Umschlag und Sonderabfallzwischenlager U(mit Schadstoffsammlung).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 68 760 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Gesamtlosvergabe für die Lose 1 bis 4
Alternativ: Gesamtlosvergabe der Lose 2 bis 4 bei gleichzeitiger Vergabe des Loses 1 an einen anderen Bieter.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: kommunale Abfallentsorgung auf der Insel Sylt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Nordfriesland Marktstraße 5 25813 Husum
Beschreibung der Beschaffung:
“Kommunale Abfallentsorgung auf der Insel Sylt, und zwar mit folgenden Leistungsbereichen :
- Regelabfuhr von Restabfall,
- Regelabfuhr von Bioabfall und...”
Beschreibung der Beschaffung
Kommunale Abfallentsorgung auf der Insel Sylt, und zwar mit folgenden Leistungsbereichen :
- Regelabfuhr von Restabfall,
- Regelabfuhr von Bioabfall und Transport nach Ahrenshöft,
- Regelabfuhr von PPK und Transport nach Ahrenshöft,
- Sammlung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten (E-
Schrott),
- Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Sylt mit
Schadstofferfassung, Sortierschleife und Umschlaghalle,
- Inkasso.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 14 850 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2030-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige Option 3 Jahre bis zum 31.03.2033 und gegebenenfalls einvernehmliche Verlängerung um weitere 3 Jahre, d.h. bis zum 31.03.2036” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: wie vorstehend
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regelabfuhr im Kreis Nordfriesland ohne Sylt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Regelabfuhr von Restmüll aus privaten Haushalten, hausähnlichem Gewerbeabfall, Bioabfall und PPK im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Insel Sylt” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 38 250 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige Option 3 Jahre bis zum 31.03.2033 und gegebenenfalls einvernehmliche Verlängerung von weitere 3 Jahre, d.h. bis zum 31.03.2036”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sperrmüllsammlung und E-Schrotterfassung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sammlung und Abfuhr von Sperrmüll mit Elektronik- und Elektroschrotterfassung in Nordfriesland mit Ausnahme der Insel Sylt und der Halligen” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 510 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige Option 3 Jahre bis zum 31.03.2033 und gegebenenfalls einvernehmliche Verlängerung um weitere 6 Jahre, d.h. bis zum 31.03.2036”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb der Umschlagstationen, Sortierschleifen und des Sonderabfallzwischenlagers (mit Schadstoffsammlung) und PPK-Umschlag” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb der Umschlagstationen,
Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers und der mobilen Schadstoffsammlung,
Betrieb der Sortierschleifen,
Umschlag von...”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb der Umschlagstationen,
Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers und der mobilen Schadstoffsammlung,
Betrieb der Sortierschleifen,
Umschlag von PPK,
Inkasso Selbstanlieferer an Umschlagstationen und Sortierschleifen,
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 12 150 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Qualitätsichernde Entlohnung entsprechend der geforderten Eigenerklärung gemäß den Auftragsunterlagen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Husum
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Geschäftsführer Michael Stürmann, Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH,
Rechtsanwalt Franz Voß, Backes und Voß Rechtsanwälte Partnerschaft...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Geschäftsführer Michael Stürmann, Abfallwirtschaftsgesellschaft Nordfriesland mbH,
Rechtsanwalt Franz Voß, Backes und Voß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Elke Köhler, Backes und Voß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung den den Auftrag konkretisierenden...”
Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung den den Auftrag konkretisierenden Verträge (losbezogen) in Papierform.
Auf § 63 VgV wird hingewiesen.
Gemäß § 63 Abs.1 ,S.2 VgV kann der Auftraggeber von einer Erteilung des Zuschlages absehen. Der Auftraggeber behält sich dies nach Maßgabe der Auftragsunterlagen insbesondere für den Fall vor, dass die ausgeschriebenen Leistungen in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland durch den Auftraggeber, bzw. den Kreis Nordfriesland aus wirtschaftlichen Gründen selbst durchgeführt werden sollen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVER41B
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein,”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9774702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB - im Wortlaut wiedergegeben in den Auftragsunterlagen ( Teil A.II.5.) - wird hingewiesen.”
Quelle: OJS 2021/S 176-457705 (2021-09-06)
Ergänzende Angaben (2021-10-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 176-457705
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister”
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Eigenerklärung (Anhang B 1 zum Angebotsschreiben): Bestätigung der...”
Text
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
- Eigenerklärung (Anhang B 1 zum Angebotsschreiben): Bestätigung der Zahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeträgen und betreffend Insolvenzverfahren (keine Eröffnung oder Ablehnung mangels Masse)
- Eigenerklärung (Anhang B 2 zum Angebotsschreiben) betreffend Ausschlussgründe gemäß §§ 123 ff BGB
- Eigenerklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unter Angabe der Mitgliedsnummer (Ausstellungsdatum nicht vor dem 1. September 2020)
- Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht vor dem 1. September 2021)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Bietergemeinschaftsmitglied die Unterlagen vorlegt):
- Angaben...”
Text
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Bietergemeinschaftsmitglied die Unterlagen vorlegt):
- Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 (Mindestumsätze werden nicht gefordert); Angabe im Angebotsschreiben
- Angabe zum Umsatz mit abfallwirtschaftlichen Leistungen der Jahre 2018, 2019, 2020 (Mindestumsätze werden nicht gefordert); Angabe im Angebotsschreiben
- Bilanz und GuV für die Jahre 2019 und 2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlichen Form, soweit Veröffentlichungen mit dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Angabe der Hauptgeschäftsfelder; Angabe im Angebotsschreiben
- Angabe der Inhaber (Gesellschafter, Komplementäre, Hauptaktionäre) und ihrer prozentualen Beteiligung am Unternehmen; Angabe im Angebotsschreiben
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Neuer Wert
Text:
“Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften reicht aus, wenn nur ein Bietergemeinschaftsmitglied die Unterlagen vorlegt):
- Angabe der...”
Text
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen (bei Bietergemeinschaften reicht aus, wenn nur ein Bietergemeinschaftsmitglied die Unterlagen vorlegt):
- Angabe der Beschäftigten im Gesamtunternehmern; Angabe im Angebotsschreiben
- Angabe der Zahl der Beschäftigten im Bereich Abfallwirtschaft; Angabe im Angebotsschreiben
- Zertifikate über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb; - bei Bietern außerhalb des Geltungsbereiches der Entsorgungsfachbetriebsverordnung gleichwertige Zertifikate (vom Bieter nachzuweisen). Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen diese Zertifikate aktuell gültig sein und sich auf jede angebotene Leistung, d.h. auf die für jedes angebotene Los geforderten Tätigkeiten beziehen. Das Zertifikat muss bei Subunternehmern nur betreffend die Tätigkeit vorgelegt werden, für die der Subunternehmer im Angebot vorgesehen ist.
- Je 2 Referenzangaben in gesonderter Erklärung zum Angebotsschreiben für jedes Los betreffend Aufgaben, die für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in den letzten 5 Jahren für eine Gebietskörperschaft bzw. einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des GWB durchgeführt wurden und einen dem jeweiligen Los entsprechenden Leistungsumfang aufweisen, mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des betreffenden Entsorgungsgebietes, des Auftragswertes, des Zeitpunktes der Leistungserbringung sowie des Referenzauftraggebers. Referenzen, die Aufgaben mehrerer Lose abdecken, können entsprechend mehrfach genannt werden. Bei den Losen, die die Abfuhrlogistik der Fraktionen Restmüll, Bioabfall, PPK zum Gegenstand haben, ist es als Referenz ausreichend, wenn der Referenzauftrag mindeste eine der genannten Fraktionen zum Gegenstand hat. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle noch laufende Vertragsverhältnisse, sofern sie bei Angebotsabgabe eine erbrachte Laufzeit von mindestens 2 Jahren bei nachzuweisender Beanstandungsfreiheit durch den jeweiligen Auftraggeber aufweisen. Referenzen müssen für Subunternehmer nur betreffend die von ihnen plangemäß zu erbringenden Teilleistungen vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 10:00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung der den Auftrag konkretisierenden...”
Text
Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung der den Auftrag konkretisierenden Verträge (losbezogen) in Papierform.
Auf § 63 VgV wird hingewiesen.
Gemäß § 63 Abs. 1 VgV kann der Auftraggeber von einer Erteilung des Zuschlags absehen. Der Auftraggeber behält sich dies nach Maßgabe der Auftragsunterlagen insbesondere für den Fall vor, dass die ausgeschriebenen Leistungen in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland aus wirtschaftlichen Gründen selbst durchgeführt werden sollen.
Bekanntmachungs ID: CXP4YVER41B
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot bestimmte Erklärungen und Unterlagen abzugeben, u.a. solche, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses...”
Text
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot bestimmte Erklärungen und Unterlagen abzugeben, u.a. solche, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht (§§ 1 ff. GWB) belegen. AWNF behält sich vor, ergänzende Unterlagen zur Zulässigkeit der Bietergemeinschaft abzufordern.
AWNF wird in der Regel Bietergemeinschaften solcher Unternehmen als unzulässig ansehen, welche die Leistung auch alleine erbringen könnten. Vor einem Ausschluss würde AWNF die Bietergemeinschaft anhören (Kommunikation über die Vergabeplattform DTVP). Mehrfachangebote von Unternehmen (Angebote als Bietergemeinschaft und als Einzelbieter) werden ausgeschlossen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, in der u.a.
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- die entsprechende Bevollmächtigung des Vertreters zur Vertretung der Mitglieder gegenüber ANWF rechtsverbindlich erklärt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft verbindlich bestätigt wird.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und die Motive für die Zusammenarbeit darzulegen.
Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist das als Anhang B 4 dem Angebotsschreiben in Teil B der Vergabeunterlagen beizufügende Formular "Bietergemeinschaft" zu verwenden.
2. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Eine Eignungsleihe ist nicht möglich für die Nachweise fehlender Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 ff GWB. Für die Eignungsleihe sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den geliehenen Eignungsaspekt auch von dem Bieter gefordert werden, sowie zusätzlich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anhang B 2 zum Angebotsschreiben).
Erfüllt das benannte Unternehmen, das entsprechenden Eignungskriterien für den geliehenen Eignungsaspekt nicht oder liegen bei dem benannten Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, muss der Bieter das Unternehmen innerhalb einer von der AWNF gesetzten Frist ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV).
Bei Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das benannte Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. Abs. 3 VgV).
3. Im Angebot ist zu erklären, ob der Bieter sämtliche Leistungen selbst erbringt oder mit Teilleistungen andere Unternehmen beauftragen will. Er hat daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle des Angebotsschreibens (Teil B dieser Vergabeunterlagen) namentlich zu benennen. Werden Nachunternehmer bereits im Rahmen des Angebotes benannt, wird zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer auf die Regelung in Gliederungsziffer 2.11. (am Ende) dieses Teiles A der Vergabeunterlagen verwiesen. Entsprechendes gilt für Dritte, derer sich der Auftragnehmer nach Auftragsvergabe für die Dienstleistung bedient. Als Nachweis, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der als Nachunternehmer angegebenen Unternehmen zurückgreifen kann, ist zunächst die Vorlage der geforderten Eignungsnachweise ausreichend. AWNF behält sich vor, die Vorlage von weiteren Nachweisen zu fordern, aus denen hervorgeht, dass der Bieter zur Erfüllung des Auftrages über die erforderlichen Mittel des/der Nachunter-nehmer/s verfügen kann. Hierzu zählt auch die Anforderung einer schriftlichen Erklärung der/des vorgesehenen Nachunternehmer/s, der zufolge er zur Erbringung der ihm zugedachten Teilleistungen bereit und in der Lage ist. Unabhängig hiervon haften Bieter, die mit ihrem Angebot die Einbindung von Nachunternehmern erklärt haben, gegenüber AWNF für deren Leistungsbereitschaft und Fähigkeit im Fall der Zuschlagserteilung. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass ihr Angebot auszuschließen ist, wenn der hierbei angegebene Nachunternehmer vor der vorgesehenen Zuschlagserteilung nicht alle vorgesehenen Nachweise und Erklärungen, die auch für die direkt zu beauftragenden Bieter gefordert sind, beibringt. Auf die Bestimmungen zum Ausschluss von Angeboten wird verwiesen. Bieter, die bei Angebotsabgabe die Beauftragung von Nachunternehmern erklärt haben, sind hieran gebunden. Es ist Ihnen deshalb auch die nachträgliche Erklärung verwehrt, den Auftrag doch selbst vollständig ausführen zu wollen, wenn für vorgesehene Nachunternehmer die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise nicht rechtzeitig der AWNF vorliegen. In diesem Fall ist das entsprechende Angebot des Bieters von der Wertung auszuschließen. Auf § 36 VgV wird hingewiesen.
Nach der Auftragsvergabe ist eine Beauftragung eines Nachunternehmers nur nach Zustimmung des Auftraggebers möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht für den Auftragnehmer nicht. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen selbst erbringt. Eine Weitergabe der beauftragten Leistungen durch den Nachunternehmer ist nicht zulässig. Den Nachunternehmer ist auf deren Verlangen der Auftraggeber zu benennen. Den Nachunternehmer darf der Bieter keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - stellen, als sie zwischen dem Bieter und AWNF als Auftraggeber vereinbart sind.
4. Bereits mit den Angebotsunterlagen hat der Bieter zwingend eine schriftliche Bestätigung des oder der vorgesehenen Bürgen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bürge/die Bürgen die Bürgschaftsübernahme nach Maßgabe der Regelungen in den Vertragsbedingungen (Teil D der Vergabeunterlagen, dort jeweils § 17 der Verträge zu den Losen 1 bis 4) für den Fall der Zuschlagserteilung und des Abschlusses des Leistungsvertrages/der Leistungsverträge grundsätzlich in Aussicht stellt. Die Bestätigung des/der vorgesehenen Bürgen kann ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bieters/der Bieter zum maßgeblichen Zeitpunkt erfolgen; es handelt sich damit noch nicht um eine verbindliche Bürgschaftsübernahme.
5. Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung der den Auftrag konkretisierenden Verträge (losbezogen) in Papierform.
Auf § 63 VgV wird hingewiesen.
Gemäß § 63 Abs. 1 VgV kann der Auftraggeber von einer Erteilung des Zuschlags absehen. Der Auftraggeber behält sich dies nach Maßgabe der Auftragsunterlagen insbesondere für den Fall vor, dass die ausgeschriebenen Leistungen in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland aus wirtschaftlichen Gründen selbst durchgeführt werden sollen.
Bekanntmachungs ID: CXP4YVER41B (erste Bekanntmachung)
Mehr anzeigen Andere zusätzliche Informationen
Es erfolgen weitere Bieterinformationen.
Quelle: OJS 2021/S 201-525397 (2021-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 69440332.41 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 176-457705
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Durchführung der kommunalen Abfallentsorgung auf der Insel Sylt
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Ihlberg 10
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5371/940652📞
E-Mail: kommunalvertrieb-nord@remondis.de📧
Fax: +49 5371/940649 📠
Region: Nordfriesland🏙️
URL: http://www.remondis-nord.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 14 850 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Regelabfuhr im Kreis Nordfriesland (ohne Sylt)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Veolia Umweltservice Nord GmbH
Postanschrift: Borgerweg 3
Postort: Ahrenshöft
Postleitzahl: 25853
Telefon: +49 484660039📞
E-Mail: dierk.burkamp@veolia.com📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Durchführung der Sperrmüllsammlung und E-Schrotterfassung im Kreis Nordfriesland (ohne Sylt und Halligen)” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 510 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Betrieb der Umschlagstationen, Sortierschleifen und des Sonderabfallzwischenlagers (mit Schadstoffsammlung), PPK-Umschlag und Inkasso (Gebühren/Entgelt) im...”
Titel
Betrieb der Umschlagstationen, Sortierschleifen und des Sonderabfallzwischenlagers (mit Schadstoffsammlung), PPK-Umschlag und Inkasso (Gebühren/Entgelt) im Kreis Nordfriesland
Mehr anzeigen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALBA Nord GmbH
Postanschrift: Ziegeleiweg 12
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19057
Telefon: +49 385/4811-282📞
E-Mail: britta.krueger@alba.info📧
Fax: +49 385/4811-307 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 12 150 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung den den Auftrag konkretisierenden...”
Nach Zuschlagserteilung, durch welchen der Auftrag erteilt wird, erfolgt zu Zwecken der Dokumentation eine Unterzeichnung den den Auftrag konkretisierenden Verträge (losbezogen) in Papierform.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVERSCZ
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 017-041611 (2022-01-20)