Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallwirtschaftsbetrieb; Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024
71.3.901.20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Haushaltsabfällen📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister – Abfallwirtschaftsbetrieb
Daimlerstraße 2
24109 Kiel”
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere 8 Jahre, wenn er nicht mindestens 24 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Unternehmensbeschreibung (siehe Leistungsbeschreibung),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Unternehmensbeschreibung (siehe Leistungsbeschreibung),
— Registereintrag (hierzu wird auf das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen verwiesen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— EfB-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— EfB-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ des AVV 20 03 01 oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung; als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff,
— Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n),
— Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen >20 % (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken),
— Genehmigungsauszug Übergabestelle (Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
(Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
(Sofern die vorgesehene Entsorgungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-17
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-17
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis 5.8.2021 einschließlich ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe (siehe Formblatt 227 Zuschlagskriterien, Leistungsbeschreibung):
— Preis – 80 %,
— Umweltbezogene Eigenschaften – 20 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY4J
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Holstenstraße 106 - 108
Postleitzahl: 24103
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallwirtschaftsbetrieb; Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024 Referenznummer
71.3.901.20”
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 86 352 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbezogene Eigenschaften
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 122-323807
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 86 352 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.