Abfallwirtschaftsbetrieb; Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024

Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister

Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-23 Auftragsbekanntmachung
2022-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 71.3.901.20
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postleitzahl: 24011
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: christiane.hoelzer@abki.de 📧
Telefon: +49 4315854118 📞
Fax: +49 43158548118 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYY4J/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYY4J 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-323807
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit) Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um weitere 8 Jahre, wenn er nicht mindestens 24 Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister – Abfallwirtschaftsbetrieb
Daimlerstraße 2
24109 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Unternehmensbeschreibung (siehe Leistungsbeschreibung),
— Registereintrag (hierzu wird auf das Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen verwiesen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit der Abgabe des Angebots vorzulegen:
— EfB-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ des AVV 20 03 01 oder Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung; als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff,
— Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n),
— Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen >20 % (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken),
— Genehmigungsauszug Übergabestelle (Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Genehmigungsauszug Entsorgungsanlage:
(Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind),
— Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
(Sofern die vorgesehene Entsorgungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Zusätzliche Informationen:
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYY4J/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis 5.8.2021 einschließlich ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
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Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe (siehe Formblatt 227 Zuschlagskriterien, Leistungsbeschreibung):
— Preis – 80 %,
— Umweltbezogene Eigenschaften – 20 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY4J

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 122-323807 (2021-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfällen aus der Landeshauptstadt Kiel ab dem 1.1.2024
Gesamtwert des Auftrags: 86 352 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Holstenstraße 106 - 108
Postleitzahl: 24103

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 017-041599
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 122-323807
ABl. S-Ausgabe: 17

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbezogene Eigenschaften
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80

Auftragsvergabe
Name: Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 86 352 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
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gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 017-041599 (2022-01-20)