Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der Eignung sind nachfolgende Nachweise und Erklärungen mit Angebotsabgabe einzureichen. Gleichwertige Bescheinigungen von anderen EU-Staaten werden anerkannt:
— Eigenerklärung zum Nachweis von mindestens 2 Referenzen für vergleichbare, zufriedenstellende Leistungen unter Bezeichnung von Transportmengen, Transportfrequenz, Abfallschlüsselnummer, Name Auftraggeber und Ansprechpartner in den letzten höchstens 3 Jahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen über Formblatt L 124,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet über Formblatt L 124,
— Erklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren über Formblatt L 124,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Transportmittel, welche Geräte und welche technischen Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt über Formblatt L 124,
— Angabe welche Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
— Angabe der Abgasnorm der vorgesehenen Transportfahrzeuge,
— Nachweis und Darstellung der Anzahl der Transportfahrzeuge, sowie Darstellung der Art und Weise des vorgesehenen Transportes (Wie und mit welchem Fahrzeug soll der Transport erfolgen),
— Nachweis über das Vorhandensein einer Genehmigung für den Transport des genannten Abfalls,
— Darstellung und Angaben zur Aufbereitungsanlage (Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, Lagerkapazitäten, Fließschema, usw.)
— Darstellung und Angaben zur Verwertung-/ Entsorgungsanlage, wo die aufbereitete Schlacke endabgelagert werden soll (Endbestimmung) hinsichtlich Ort, Genehmigung, Anlagendaten, Kapazitäten, freie Restkapazität, usw.,
— Darstellung und Beschreibung der Transportkette von der Abholung in Schwandorf bis zur Verwertung / Entsorgung der Müllverbrennungsschlacke und dass die erforderliche Transportkapazität gesichert ist,
— Transparente und vollständige / lückenlose Darstellung des Stoffstromflusses vom Stoffeingang bis zur endgültigen Verwertung / Beseitigung sämtlicher aufbereiteter Fraktionen der Müllverbrennungsschlacke, u. a. unter Angabe der konkreten Örtlichkeiten,
— Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (intern / extern),
—Vorlage eines aktuell gültigen Überwachungszertifikates als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gemäß KrWG oder gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung erfüllt sind,
— Für den Fall der Auslandsverwertung: Angaben zur Notifizierung(en) und entsprechende weitere Genehmigung(en) gemäß den für die Abfallverbringung geltenden Vorschriften,
— Angaben zur Möglichkeit der Annahme, Behandlung, Endablagerung und evtl. Auswirkungen für den AG für den Fall, dass die Schlacke im Laufe des Auftragszeitraums als gefährlich einzustufen ist,
— Vorlage der Annahmeerklärung der entsprechenden Endverwerter bzgl. der behandelten Schlacke, einschließlich der zugesagten Mengen, sowie der beseitigungspflichtigen Reststoffe.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb angemessener Frist vorzulegen.
Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum ablaufen, sind vom AN rechtzeitig und unaufgefordert aktuelle Genehmigungen und Bescheinigungen vorzulegen. Sollten Genehmigungen oder Bescheinigungen im Vertragszeitraum widerrufen werden, ist dies dem AG unverzüglich mitzuteilen.