Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung
Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den
zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
a) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor
Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die
Maximierung der Ersatzleistung zu bringen.
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6.
b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden
die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
- 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
- 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt,
- 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt.
- 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen
und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung /zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
(Wichtung 25 %):
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 7.2
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von UVP-Berichten und/oder der zugehörigen
Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für wasserbauliche Maßnahmen.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 1.000.000,-- €/a
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen bis 1.000.000,-- €/a
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 800.000 €/a
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 600.000,-- €/a
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 400.000,-- €/a
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen < 200.000,-- €/a